Immer wieder sonntags - kommt die Ernüchterung. Dieselwolken und Brummi-Überholmanöver. Dabei hat man extra seine Rückreise auf den siebten Wochentag gelegt, um halbwegs zügig nach Hause zu kommen und nicht alle paar Kilometer eine 40-Tonner-Wand vor sich zu haben. Nichts nervt auf der Autobahn mehr und versaut einem den Schnitt. Höchstens noch quengelnde Gören im Fond. "Mami, ich muss mal." - "Papi, wann sind wir endlich da?"
Als wenn nicht schon genug Pkws auf der linken Spur trödeln, nein, es müssen auch noch die dicken Laster die Wohngespanne überholen. An einem SONNTAG! Freie Fahrt auf freien Autobahnen? Längst ein Relikt aus den 60ern des vorigen Jahrhunderts. Deutschland ist ein Transitland. Von allen Seiten durchpflügen Trucks die Republik. Dabei gibt es hierzu eigentlich ein Gesetz. Etwa nach dem Motto: Am siebten Tage sollst du ruhen. Behörden formulieren das anders: "An Sonn- und Feiertagen zwischen Null und 22 Uhr gilt für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen Fahrverbot - auf allen Straßen in Deutschland." Erlassen wurde es 1970. Man wollte damals unnötigen Lärm und Dreck vermeiden. Und den Reiseverkehr entlasten. Dafür wurde noch eine Ergänzung ersonnen: das Ferienfahrverbot für Lkw. Es gilt zusätzlich an allen Samstagen in der Zeit von 1. Juli bis zum 31. August von 7 bis 20 Uhr auf bestimmten Autobahnstrecken und Bundesstraßen. Auch heute noch.
Die Wirklichkeit sieht anders aus. Weil es Ausnahmen gibt. Wie immer bei Regeln und Gesetzen. Damit wir nicht wie Bulimie-Kranke aussehen oder am Montag im Supermarkt nicht vor leerer Wurst- und Käsetheke stehen und uns die abgelaufene Milch sauer aufstößt, dürfen alle Trucks mit verderblicher Ware auch am Sonntag durch die Lande zockeln. Dazu zählen Fleisch, Fisch, auch lebende Fische und sämtliche Arten von Milcherzeugnissen, Gemüse und dergleichen mehr. Die Polizisten müssen bei Kontrollen so gar unterscheiden können zwischen leicht verderblich, pasteurisiert, hoch erhitzt, ultrahoch erhitzt, sterilisiert und wärmebehandelt. Sind im Feinkostsalat vielleicht Konservierungsstoffe oder doch nicht? Die Listen sind länger als der Laster.
Kontrollen sind selten und lasch
Der Krabben-Truck kann also weiterhin die Krustentiere von der Nordsee nach Marokko zum Auspulen fahren und dann quer durch Europa nach Polen zum Verpacken. Und dafür, dass der Hamburger gerne bayerische Milch trinkt, bevölkern weitere Laster die Autobahnen. Wäre ja auch alles noch halbwegs zu ertragen. Die schwarzen Schafe unter den Spediteuren zwingen ihre Fahrer aber, am Sonntag auch anderes Zeug irgendwohin zu karren, dessen Verfallsdatum erst in Jahren oder nie abläuft: Computer, Papier, Eisenwaren und ähnliches. Wird der Mann hinterm Lenkrad erwischt, zahlt er 40 Euro Bußgeld und kriegt einen Punkt in Flensburg. Der Spediteur muss zusätzlich 200 Euro löhnen und bekommt auch einen Punkt. Abschreckend ist dies nicht. Zudem sind die Kontrollen eher selten und lasch.
Für etwa 50 Euro gibt es ohnehin eine tagesgültige Ausnahmegenehmigung. Ganz Schlaue holen sich eine für ein ganzes Jahr, pauschal. Die stellt praktisch jeder Landkreis, jede Gemeinde aus, weil so Geld in die klammen Kassen fließt. Kosten: rund 800 Euro. Dass dieser Freifahrtsschein leichter zu ergattern ist als ein Angelschein, beklagt selbst der Bundesverband Güterkraftverkehr. Sperren sich die Beamten, wird Stufe II gezündet. Ganze Firmen sind schon deshalb umgezogen, damit eine "leichter zugängliche" Verkehrsbehörde zuständig wird. Ebenfalls äußerst beliebt: Die Begründung, man müsse sich nach den Abfahrtszeiten internationaler Seefähren richten und diese eben auch sonntags beliefern. Hat der Fahrer eine Ausnahmegenehmigung an Bord, kann die Polizei ihn nicht stoppen. Er darf dann transportieren, was er will. Und sei es nassen Sand.
WM-Brummis als Ausnahme von der Ausnahme
Die große Ausnahme von der Ausnahme erließ übrigens vergangenes Jahr die Bundesregierung selbst. Während der besten Reisezeit. Vom 9. Juni bis zum 9. Juli 2006 waren Lkw-Transporte, die im Zusammenhang mit der Fußball-WM standen, vom üblichen Sonntagsfahrverbot ausgenommen.