Schadenersatz für Spritfresser Daimler muss zahlen

Die Angaben der Autohersteller zum Spritverbrauch ihrer Fahrzeuge sind meist recht optimistisch berechnet, das wusste man schon länger. Nun hat ein unzufriedener Mercedes-Kunde gegen die Stuttgarter geklagt und Recht bekommen. Der Premiumhersteller muss Schadenersatz zahlen.

Der Mutterkonzern von Mercedes, die Daimler AG, wird zur Kasse gebeten. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Donnerstag ein Urteil des Landesgerichts bestätigt, das den deutschen Autobauer zur Schadenersatz-Zahlung an den Käufer eines Spritfressers verurteilt hatte (Az.: 7 U 132/07). Wie hoch die Zahlung ausfallen wird, steht noch nicht fest. Klar ist aber, dass Daimler dem Autofahrer eine Minderung des Kaufpreises (62.000 Euro) von 2500 Euro zahlt. Der Premiumhersteller trägt auch die Kosten eines privaten Gutachtens und der Rechtsberatung des Klägers in Höhe von weiteren 2400 Euro. In erster Instanz hatte das Landesgericht Stuttgart dem Kläger für die bis dahin gefahrenen 53.000 Kilometer einen Schadenersatz von 436 Euro zugesprochen. Die tatsächliche Höhe soll später auf die Kilometerleistung hochgerechnet werden, die der Kläger am Ende mit dem Auto gefahren sein wird. Er möchte seinen Spritfresser schon bald abgeben.

Daimler bezeichnete die Entscheidung als individuellen Fall. In einer Stellungnahme hieß es, der Konzern habe sich nach Prüfung des Vorgangs und der Beurteilung der Beanstandung in diesem individuellen Fall dazu entschlossen, den Anspruch im Sinne des Kunden anzuerkennen. "Diese Entscheidung haben wir unabhängig von der Messung des Mehrverbrauchs getroffen", sagte eine Daimler-Sprecherin.

Der unzufriedene Kunde der Stuttgarter fährt seit Mai 2005 einen damals fabrikneuen Kombi der E-Klasse. Beim Verkauf wurde der nach EU-Richtlinien ermittelte Spritverbrauch mit 10,2 Liter Diesel in der Stadt und 7,6 Liter außerhalb angegeben. Doch der Autofahrer ermittelte einen Mehrverbrauch von rund 15 Prozent. Der Verdacht des Klägers wurde zumindest teilweise bestätigt. Ein Gutachter stellte im Auftrag des Gerichts fest, dass der Wagen 9,1 Prozent mehr Sprit verbraucht als vom Hersteller angegeben. Daimler argumentierte stets, jeder fahre seinen eigenen Stil, deshalb sei auch der Verbrauch unterschiedlich. Auch Witterung, Straßenbelag und Klimaanlagen könnten den tatsächlichen Verbrauch beeinflussen.

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts wird es aber keine massenhaften Ansprüche auf Schadenersatz geben. Jedes einzelne Fahrzeug müsse beim Verdacht auf zu hohen Verbrauch eigens geprüft werden, sagte die ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner am Donnerstag in München. "Wer einen Mehrverbrauch an seinem Fahrzeug feststellt, muss diesen Mehrverbrauch unter Laborbedingungen testen lassen und dieses Ergebnis wird dann mit den Angaben des Herstellers verglichen", sagte Schattenkirchner. "Es ist an sich keine neue Rechtslage."

Werde eine Abweichung festgestellt, sei ein Sachmangel gegeben. Der Autofahrer könne dann eine Kaufpreisminderung verlangen. Gerichte hätten hier bisher etwa ab drei Prozent einen Mangel gesehen, der zur Kaufpreisminderung führen kann. Bei einer erheblichen Abweichung von mindestens zehn Prozent könne nach bisherigen Urteilen auch das Fahrzeug zurückgegeben und der Kaufpreis zurückverlangt werden. Die ADAC-Juristin warnte aber vor zu großen Hoffnungen von Autofahrern. "Der gefühlte Verbrauch liegt meist höher als die dann ermittelten Laborwerte." Wie viele Fahrzeuge bundesweit betroffen sein könnten, sei völlig offen. Nur Prüfungen könnten hier Klarheit bringen.