Surfer, die einen Internet-By-Call-Zugang nutzen, sollten bei jeder Einwahl auf der Anbieter-Webseite nach den aktuellen Tarifen der gewählten Verbindung schauen. Denn nicht selten wird ein günstiger Tarif plötzlich drastisch erhöht, wie die Verbraucherzentrale Leipzig berichtet.
Die Verbraucherschützer hätten zuletzt zunehmend Beschwerden von Internetnutzern mit hohen Rechnungen bekommen. Dabei hätten die Verbraucher weder die Einwähldauer verändert noch ihre Surfzeit ausgedehnt. In solchen Fällen habe zumeist der Provider die Preise für sein Internet-by-Call-Angebot verändert. Die Nutzer bemerkten das nicht gleich und surften zunächst zum teuren Tarif weiter. Doch über derartige Änderungen würden die Anbieter in der Regel auf ihrer Webseite informieren. Das gelte auch für die Nutzer einer Software, die die Einwahl zum jeweils günstigsten Tarif vornimmt, da nicht garantiert sei, dass diese Software jede Tarifänderung rechtzeitig registriert. Eine Haftung hierfür schließen Anbieter dabei in der Regel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus.
Hilfreich sei zudem, sich beim Internet-by-Call-Anbieter anzumelden. Normalerweise würden die Kunden dann frühzeitig über anstehende Änderungen der Preise und Einwähldaten informiert. Wer eine überhöhte Rechnung bekommen hat, sollte Widerspruch einlegen, raten die Verbraucherschützer. Nicht selten sei das Vorgehen der Anbieter juristisch angreifbar.