Musikpiraterie "Erster Präzedenzfall abgeschlossen"

Seine digitale Musiksammlung kommt einem 23-jährigen Kazaa-Nutzer teuer zu stehen. Als erster Deutscher wurde er wegen Musikpiraterie zu Schadenersatz verurteilt.

Die Plattenindustrie hat ihren ersten juristischen Erfolg über Musikpiraten erzielt. Erstmals ist in Deutschland ein Mann verurteilt worden, der illegal Musik über eine Internet-Tauschbörse angeboten hatte. Der 23-Jährige muss nun 8500 Euro Strafe und Schadenersatz zahlen, weil er tausende Musiktitel im Netz angeboten habe, teilte das Amtsgericht Cottbus jetzt mit.

Nach Angaben der deutschen Phonoverbände habe der Auszubildende über die Tauschbörse Kazaa die Musikstücke ins Netz gestellt. Bei einer Durchsuchung seien 6000 MP3-Dateien beschlagnahmt worden. Der Internet-Provider hatte die Identität des Musikpiraten der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.

Der Kazaa-User wurde in einem Blitzverfahren verurteilt. Die Polizei hatte Anfang Mai außer den MP3-Dateien rund 100 Rohlinge mit weit mehr als 1000 Musiktiteln beschlagnahmt. Der Mann sei dann wegen seines geringen Einkommens zur Zahlung einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt worden. Wenig später sei angesichts der umfangreichen Musikangebote außergerichtlich ein Schadenersatz von 8000 Euro vereinbart worden. Außerdem müsse der Mann die Gerichtskosten tragen.

68 Anzeigen gegen mutmaßliche Musikpiraten

Die deutsche Schallplattenindustrie hat in 68 Fällen Anzeige gegen mutmaßliche Musikpiraten gestellt. Bei einer anderen Hausdurchsuchung sind Anfang Juni im Stuttgarter Raum zwei Computer eines 57-jährigen Lehrers mit tausenden Musiktiteln beschlagnahmt worden - obwohl der Mann nur 25 Original-CDs besitzt. Der Mann habe die Taten gestanden, teilte der Verband mit.

"Der erste Fall ist als Präzedenzfall abgeschlossen - die nächsten Fälle werden folgen", sagte der Verbandsvorsitzende Gerd Gebhardt. In Deutschland sei die Aufklärung über illegale Tauschbörsen am höchsten in Europa. 79 Prozent der Deutschen wüssten, dass Musikangebote im Internet praktisch immer illegal seien.

Musikindustrie sagt Tauschbörsen den Kampf an

Die deutsche Musikindustrie hatte in den vergangenen Jahren angesichts des drastischen Umsatzrückgangs und eines Anstiegs im Verkauf von CD-Rohlingen den Nutzern von Internet-Tauschbörsen den Kampf angesagt.

Illegale Börsennutzer können über die so genannte IP- Adresse ihres Computers identifiziert werden. Die Internet-Provider müssen der Staatsanwaltschaft die Angaben zur Verfügung stellen. Neben dem strafrechtlichen Verfahren droht dem Musikpiraten danach eine zivilrechtliche Klage und Schadenersatz. Im Jahr 2003 sind nach Schätzungen gut 600 Millionen Titel allein in Deutschland aus dem Netz heruntergeladen worden.

DPA

PRODUKTE & TIPPS