Raubkopieren Erstmals "Musikpirat" in Frankreich verurteilt

Einen Euro pro Song Schadenersatz muss ein Franzose bezahlen, der urheberrechtlich geschützte Musikstücke über das Internet angeboten hatte. Angesichts der Größe seines Angebots wird das sehr teuer.

In Frankreich ist erstmals ein Musikpirat verurteilt worden. Für das Herunterladen von 10.000 Musiktiteln aus dem Internet muss ein Lehrer über 10.000 Euro Schadenersatz an Urheberschutz-Gesellschaften zahlen, urteilte ein Gericht bei Paris. Eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt. Musikproduzenten begrüßten den "exemplarischen Charakter" dieses Urteils, Verbrauchergesellschaften verlangten Straffreiheit für Musikpiraten.

Der 28-Jährige hatte die Musikstücke nicht nur persönlich genutzt, was legal ist, sondern sie auch im Internet anderen zur Verfügung gestellt, was verboten ist. Das Urteil fiel allerdings milder aus als nach dem Gesetz vorgesehen: für "Fälschung" drohten im drei Jahre Haft und 300.000 Euro Geldstrafe. Der Amateur-Musiker war im August 2004 nach mehrmonatiger Überwachung festgenommen worden.

DPA
DPA

PRODUKTE & TIPPS