Spitzelvorwürfe Warum Facebook nicht lauschen darf - Google und Co. aber schon

Facebook auf Smartphone
Aktuell kann man seine Facebook-Nachrichten nur mit der Messenger-App abrufen - offiziell zumindest. Mit diesem Trick klappt es auch ohne die zusätzliche App. Öffnen Sie zunächst Facebook mit Ihrem Browser und loggen Sie sich ein. In Chrome tippen Sie oben rechts auf das Menü-Symbol, das aus drei Punkten besteht. Scrollen Sie im Menü nach unten und wählen Sie "Desktopversion anfordern". Die Methode klappt sowohl in der Chrome-Version für Android als auch auf dem iPhone. Jetzt verwalten Sie Ihre Nachrichten ohne die Messenger-App auf dem Smartphone. Lesen, antworten und Gruppenchats funktionieren ohne Einschränkungen. Im iPhone-Browser Safari befindet sich der Desktop-Modus im Teilen-Menü.
Facebook wird immer wieder vorgeworfen, heimlich auf dem Smartphone zuzuhören. Das wäre illegal - obwohl Google, Apple und Amazon die ganze Zeit lauschen. Doch es gibt entscheidende Unterschiede.

Der Vorwurf ist nicht neu: Facebook soll heimlich Gespräche mitschneiden und dann entsprechende Werbung anbieten. Diese These macht immer wieder die Runde. Warum an ihr vermutlich trotzdem nichts dran ist, erklären wir in diesem Artikel. Wohl der wichtigste Grund: Das Mithören wäre schlicht illegal. Dass Google und Co. es trotzdem dürfen, hat einen einfachen Hintergrund.

Denn anders als im Vorwurf gegen Facebook lassen Apple, Google, Amazon und andere bei ihre Geräte nicht einfach wahllos und im Verborgenen Gespräche mitschneiden. Das iPhone oder Amazons Echo lauschen zwar tatsächlich die ganze Zeit, sie warten allerdings schlicht auf das Aktivierungswort, etwa "Hey Siri" bei Apple oder "Alexa" bei Amazon Echo. Erst wenn sie so aktiviert wurden, nehmen die Geräte die Geräusche in der Umgebung auf, senden sie über das Internet und werten sie aus.

Schwere Strafen denkbar

Rechtlich macht das einen gewaltigen Unterschied, erklärte der auf Internetrecht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke gegenüber dem stern. Zum einen wissen die Kunden um die Sprachaufnahme, heimliche Aufnahmen verletzten dagegen die sogenannte Vertraulichkeit des Wortes - was eine Straftat wäre. Zum anderen würde eine dauerhafte Aufnahme ohne Start durch ein Signalwort das Gerät zu einer "verbotenen Sendeanlage" machen, so der Anwalt. Es gälte damit praktisch als Spionagegerät.

Würde Facebook tatsächlich bei dieser Art des Spitzelns erwischt, würden dem Anwalt zufolge schwere Konsequenzen drohen. Die App könnte theoretisch durch die Bundesnetzagentur in Deutschland verboten werden. Die Behörde könnte sogar die Nutzer unter Strafandrohung zwingen, die App vom Smartphone zu werfen. Für die Verantwortlichen wären nach Solmecke Geld- und Gefängnisstrafen möglich. Das wäre die Extra-Werbeeinnahmen sicher nicht wert.

Facebook hört zu - aber nicht wie befürchtet

Sollte Facebook vorgehen wie in den USA, sähe die Lage anders aus. Dort schneidet die App seit 2014 tatsächlich mit. Allerdings ist die Aufnahme nur aktiv, wenn der Nutzer aktuell einen Status verfasst, sie soll im Hintergrund laufende Musik oder Filme automatisch erkennen. Damit wird das Mitscheiden also durch eine festgelegte Aktion aktiviert. Der wichtigste Unterschied: Der Nutzer muss dieses Feature selbst einschalten. Facebook nimmt also nichts heimlich auf.

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