EU-Verordnung Neue Regeln für Technik: Fest verbaute Akkus künftig zum Teil untersagt

Laptop Akku Batterie
Früher waren Laptop-Akkus oft austauschbar – das ist inzwischen anders. Neue Regeln dürften den Trend umkehren.
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Die Batterieverordnung steht und soll Technik nachhaltiger machen. Dabei sind verklebte Akkus der EU ein besonderer Dorn im Auge. In wenigen Jahren könnten sich viele Geräte daher stark verändern.

Nachhaltigkeit vor Wegwerf-Mentalität – für zahlreiche Geräte gelten schon bald neue Regeln. Das Europäische Parlament spricht in einer Pressemitteilung zur Batterieverordnung von "strengeren Zielen für die Sammlung von Abfällen, Recyclingeffizienz und stoffliche Verwertung", "Sorgfaltspflicht zur Bewältigung sozialer und ökologischer Risiken" und "strengeren Anforderungen an Nachhaltigkeit, Leistung und Kennzeichnung". Insbesondere letzteres hat direkte Auswirkungen auf die Technik der Zukunft – denn Gerätebatterien bestimmter Hardware müssen künftig leichter zu ersetzen sein.

Ausnahmen für bestimmte Geräte

Betroffen sind grundsätzlich alle tragbaren Batterien, etwa jene in Laptops. Die EU definiert das wie folgt: "Eine 'Gerätebatterie' ist eine Batterie, die gekapselt ist, 5 kg oder weniger wiegt, nicht speziell für die industrielle Verwendung ausgelegt ist und bei der es sich nicht um eine Elektrofahrzeugbatterie, eine LV-Batterie oder eine Starterbatterie handelt".

Aber die aktuelle Verordnung räumt für bestimmte Bereiche zunächst Ausnahmen ein, deren Überarbeitung sich die Kommission nach Informationen des stern allerdings vorbehält. Demnach sollen Hersteller im Rahmen der sogenannten Ökodesign-Verordnung die Möglichkeit bekommen, sich zu entscheiden, wie sie ihre Hardware gestalten wollen. Man will ihnen die Wahl lassen, ob sie einen Akku-Tausch ermöglichen oder lediglich bestimmte Vorgaben bezüglich Haltbarkeit und Leistung der Batterien erfüllen wollen. Das betrifft insbesondere Geräte, die gegen Wasser geschützt werden sollen, beispielsweise also Smartphones und Wearables.

Die neue Verordnung soll "dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften verbindlich" sein, heißt es. Der genaue Zeitpunkt steht also noch aus, denn der EU-Rat muss "den Text nun förmlich billigen, bevor er kurz darauf im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt", teilt das Parlament mit. Ein Sprecher des Parlaments teilte dem stern mit, dass das noch im Sommer der Fall sein könnte.

Strengere Regeln in puncto Recycling – dennoch Kritik der Umwelthilfe

Auch das Thema Recycling rückt durch die neue Verordnung in den Vordergrund. Bis 2030 soll der Anteil gesammelter Altbatterien aus Geräten in mehreren Teilschritten auf einen Anteil von bis zu 73 Prozent steigen. Bei Akkus "leichter Verkehrsmittel" peilt man einen Anteil von bis zu 61 Prozent bis 2030 an.

Acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung soll es zudem Richtlinien für die Herstellung neuer Akkus geben, die einen bestimmten Anteil recycelter Materialien in Neuware vorschreibt. Die EU tut das, weil man den steigenden Rohstoffbedarf für beispielsweise Elektroauto-Batterien etwas abfedern will. Bis 2030 geht die EU von einer Vervierzehnfachung aus.

Generell begrüßt die Deutsche Umwelthilfe die Verordnung, weist aber in ihrer Pressemitteilung auf "große Lücken" hin, welche die EU-Kommission "zügig" schließen müsse. Gemeint sind vor allem die Ausnahmen für wasserfeste Geräte. Auch bei Sammelzielen alter Batterien und der Einhaltung von Umweltvorgaben lasse die EU nach Ansicht der DUH zu große Spielräume.

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