Der Preis für Heizöl hat sich in den vergangenen zwei Jahren fast verdoppelt, und die Gasrechnung fällt auch deutlich höher aus. Hauseigentümer setzen deshalb verstärkt auf erneuerbare Energien, zum Beispiel Solardächer oder Erdwärmepumpen. Das sind Investitionen, die sich erst auf mittlere und lange Sicht rechnen. Wer als Eigemtümer oder Mieter kurzfristig seine Heizkosten vor der "Russenkälte" schützen will, ist nicht wehrlos. Mit einigen Kniffen lassen sich rund 20 Prozent sparen:
Was ist ein Modernisierungsvertrag?
Geschlossen wird ein Modernisierungsvertrag zwischen Mieter und Eigentümer. Darin sollte jedes Umbauvorhaben des Mieters (neue Fenster, Dämmung, Heizungsventile) genau beschrieben werden. Legt der Mieter selbst Hand an, sollte auch seine Arbeitsleistung berechnet und in den Vertrag aufgenommen werden. Wichtig: Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung schützt Mieter oder Eigentümer vor Schäden rund um das Umbauvorhaben. Im Vertrag sollte außerdem stehen, wie lange der Vermieter auf sein "normales" Kündigungsrecht verzichtet. Die Abwohndauer richtet sich nach den Investitionen: Einbaukosten in Höhe einer Jahresmiete gelten in rund fünf Jahren als "abgewohnt". Mieterhöhungen sollten frühestens nach Ablauf dieser Abwohndauer möglich werden - oder während der gesamten Mietzeit ausgeschlossen sein. Im Gegenzug kann sich der Mieter zum Beispiel verpflichten, während dieser Zeit die Instandhaltungskosten zu übernehmen. Nicht vergessen: Entschädigungen des Mieters für den Fall des Auszuges vereinbaren. Die Höhe dieser Abschlagszahlung sollte dem Restwert der Umbauten entsprechen.
Richtig lüften
Ideal ist das so genannte Stoßlüften: Heizung abdrehen, Fenster und Innentüren öffnen; nach fünf bis zehn Minuten Durchzug die Fenster wieder schließen. Der große Temperaturunterschied zwischen innen und außen sorgt für schnellen Luftaustausch. Dagegen ist das Kippen der Fenster im Winter zwecklos und teuer: Der Luftaustausch dauert bis zu einer Stunde. Pro Heizperiode kann das rund 200 Euro zusätzlich kosten. Energieberater empfehlen grundsätzlich: abends und nachts Vorhänge zuziehen, Jalousien oder Rollläden herunterlassen - so entweicht weniger Wärme. Die Zimmer dürfen nie völlig auskühlen; die Kosten für das Wiederaufheizen stehen in keinem Verhältnis zum normalen Heizen.
Raumtemperatur richtig einstellen
Als Richtwert gelten tagsüber 20 Grad Celsius in Wohnzimmer, Küche, Kinderzimmer und Bad. Vorausgesetzt, man hält sich dort auf. Ansonsten gilt für kostenbewusste Mieter: runterdrehen auf 15 Grad. Diese Temperatur genügt nachts auch im Schlafzimmer. Mit jedem Grad weniger sinkt der Energieverbrauch um sechs bis zehn Prozent. Die niedrige Raumtemperatur sorgt ohnehin für gesünderen Schlaf. Tipp: Alte Heizkörperventile kann man mit wenigen Handgriffen gegen zeitschaltbare, elektronische Thermostatventile (ab etwa 50 Euro im Handel) austauschen. "Bei richtiger Handhabung spart das bis zu 20 Prozent Energie", sagt Franz-Georg Rips, Direktor beim Deutschen Mieterbund.
Selfmade-Mieter werden
Einen Rechtsanspruch auf energetische Verbesserungen durch den Vermieter gibt es nicht. Deshalb gewährt der Staat für Energiesparmaßnahmen wie Wärmedämmung oder neue Fenster zinsgünstige Darlehen auch an Mieter. Aber Vorsicht: Der Eigentümer muss solche Umbauten ausdrücklich genehmigen. Unbedingt ratsam ist deshalb ein Modernisierungsvertrag mit dem Vermieter. Der sollte regeln, wie der Mieter von seiner Eigenleistung während der Mietzeit und auch im Fall des Auszuges profitiert (siehe auch Frage der Woche: Was ist ein Modernisierungsvertrag?).
"Energiepass" verlangen
Vermieter könnten bald sogar zur Modernisierung zugiger Wohnungen gezwungen werden. Anreiz und zugleich marktwirtschaftliches Druckmittel soll der Energiepass für Gebäude sein, den eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002 vorschreibt. In Deutschland ist die flächendeckende Einführung des Hausausweises für diesen Sommer geplant.
Der Pass soll die Energiekosten von Immobilien für Mieter und Käufer vergleichbar machen. Erwünschter Effekt: Schlecht isolierte Schrottimmobilien stehen leer, Eigentümer werden so zum Renovieren gezwungen. Denn im Energiepass sollen Informationen über Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasseraufbereitung und Energieträger des Hauses eingetragen sein. Zusätzlich soll er Vorschläge zur Modernisierung enthalten.
Was verbraucherfreundlich klingt, muss seine Praxistauglichkeit aber erst noch beweisen. Denn: Ausgestellt wird der Energiepass von Architekten, Bauingenieuren oder von qualifizierten Handwerkern - im Auftrag und auf Kosten des Hauseigentümers. Es bleibt abzuwarten, ob sich alle Beteiligten an die Bewertungsstandards halten, die Pässe also wirklich - auch für Laien - verständlich und vergleichbar sein werden. Unter Fachleuten ist schon heute klar, dass das Dokument keine einheitliche Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes geben wird.
Wie viel tatsächlich verheizt wird, liegt auch künftig stark in der Hand der Hausbewohner. Konkrete Spartipps geben die Deutsche Energie-Agentur (www.dena.de), die örtlichen Mietervereine und der Deutsche Mieterbund (www.mieterbund.de).