Mustertexte zur Vorsorge Diese Dokumente brauchen Sie

  • von Bernhard F. Klinger
Auf Nummer sicher gehen: Wer eine Patientenverfügung ausfüllt, bestimmt selbst, welche Maßnahmen bei schwerer Pflegebedürftigkeit ergriffen werden dürfen
Auf Nummer sicher gehen: Wer eine Patientenverfügung ausfüllt, bestimmt selbst, welche Maßnahmen bei schwerer Pflegebedürftigkeit ergriffen werden dürfen
© Colourbox
Mit klar formulierten Vollmachten können Sie schwierige Lebenssituationen rechtzeitig regeln. Doch wie formuliert man eine Vorsorgevollmacht? Worauf ist bei einer Betreuungsverfügung zu achten? stern.de stellt Ihnen Vorlagen zum Download zur Verfügung.

Zur Vorsorge für Unfall, Krankheit, Pflege, Alter und Tod kann jeder Erwachsene seinen individuellen Willen in Dokumenten niederlegen, die im juristischen Sinne entweder Vollmachten oder Verfügungen oder Testamente sind.

stern.de bietet Ihnen einige Mustertexte, die Sie direkt verwenden oder nach vorheriger Beratung abändern können.

Vorsorgevollmacht

Mit einer solchen Vollmacht setzen Sie eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten ein und vermeiden damit die Betreuung durch einen vom Gericht bestellten Betreuer. Ihre Unterschrift ist notwendig. Eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht ist nur dann erforderlich, wenn der Bevollmächtigte auch Grundstücksgeschäfte wahrnehmen soll.

Der Vorsorgeplaner

Der stern-Ratgeber erklärt, wie Sie durch Vollmachten, Verfügungen und Testamente für den Notfall vorsorgen.
Linde Verlag
192 Seiten
ISBN: 3-7093-0356-7
9,90 €
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Geschäftsbesorgungsvertrag

Ein solcher Vertrag wird zwischen einem Vollmachtgeber und einem Bevollmächtigten zur Regelung der wechselseitigen Rechte und Pflichten abgeschlossen. Der Beauftragte verpflichtet sich, gegen Entgelt oder Gottes Lohn ein vom Auftraggeber übertragenes Geschäft zu besorgen. Es bestehen zwar keine gesetzlichen Formvorschriften, jedoch ist Schriftform und Unterschriften empfehlenswert.

morgenstern

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Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung wenden Sie sich an das Betreuungsgericht und teilen dem heute unbekannten, für Sie in Zukunft einmal zuständigen Richter mit, wen er als Betreuer für den Fall Ihrer Betreuungsbedürftigkeit bestellen soll. Es bestehen keine gesetzlichen Formvorschriften, jedoch ist Schriftform und Unterschrift ratsam!

Patientenverfügung

Mit Ihrer Patientenverfügung können Sie Ihren Ärzten mitteilen, wie Sie behandelt werden wollen, wenn Sie krankheitsbedingt (Koma, Demenz, Schädel-Hirn-Trauma) nicht mehr einsichtsfähig sind und Ihren Willen nicht mehr mitteilen können. Schriftform und Unterschrift ist notwendig

Im Gegensatz zu Vollmachten und Verfügungen müssen Testamente immer handschriftlich angefertigt oder notariell beurkundet werden.

Ausführliche Informationen zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuung finden Sie hier.

Von Bernhard F. Klinger

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