Zur Vorsorge für Unfall, Krankheit, Pflege, Alter und Tod kann jeder Erwachsene seinen individuellen Willen in Dokumenten niederlegen, die im juristischen Sinne entweder Vollmachten oder Verfügungen oder Testamente sind.
stern.de bietet Ihnen einige Mustertexte, die Sie direkt verwenden oder nach vorheriger Beratung abändern können.
Vorsorgevollmacht
Mit einer solchen Vollmacht setzen Sie eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten ein und vermeiden damit die Betreuung durch einen vom Gericht bestellten Betreuer. Ihre Unterschrift ist notwendig. Eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht ist nur dann erforderlich, wenn der Bevollmächtigte auch Grundstücksgeschäfte wahrnehmen soll.
Der Vorsorgeplaner
Der stern-Ratgeber erklärt, wie Sie durch Vollmachten, Verfügungen und Testamente für den Notfall vorsorgen.
Linde Verlag
192 Seiten
ISBN: 3-7093-0356-7
9,90 € Hier bestellen
Geschäftsbesorgungsvertrag
Ein solcher Vertrag wird zwischen einem Vollmachtgeber und einem Bevollmächtigten zur Regelung der wechselseitigen Rechte und Pflichten abgeschlossen. Der Beauftragte verpflichtet sich, gegen Entgelt oder Gottes Lohn ein vom Auftraggeber übertragenes Geschäft zu besorgen. Es bestehen zwar keine gesetzlichen Formvorschriften, jedoch ist Schriftform und Unterschriften empfehlenswert.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung wenden Sie sich an das Betreuungsgericht und teilen dem heute unbekannten, für Sie in Zukunft einmal zuständigen Richter mit, wen er als Betreuer für den Fall Ihrer Betreuungsbedürftigkeit bestellen soll. Es bestehen keine gesetzlichen Formvorschriften, jedoch ist Schriftform und Unterschrift ratsam!
Patientenverfügung
Mit Ihrer Patientenverfügung können Sie Ihren Ärzten mitteilen, wie Sie behandelt werden wollen, wenn Sie krankheitsbedingt (Koma, Demenz, Schädel-Hirn-Trauma) nicht mehr einsichtsfähig sind und Ihren Willen nicht mehr mitteilen können. Schriftform und Unterschrift ist notwendig
Im Gegensatz zu Vollmachten und Verfügungen müssen Testamente immer handschriftlich angefertigt oder notariell beurkundet werden.
Ausführliche Informationen zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuung finden Sie hier.