13 Jahre nach ihrer Einführung ist die Pflegeversicherung jetzt erstmals reformiert worden. Das war dringend notwendig, denn die Zahl der Pflegebedürftigen ist stärker gestiegen, als bei der Einführung kalkuliert. Die Pflegekassen machen deshalb seit Jahren minus. Und der Leistungskatalog dieser Teilkasko-Versicherung entspricht längst nicht mehr dem wachsenden Bedarf.
Der große Wurf ist der großen Koalition mit diesem "Pflege-Weiterentwicklungsgesetz" (PfWG) nicht gelungen. Es bekämpft die auffälligsten Missstände und bringt viele kleine Verbesserungen. Nachhaltig kuriert ist die Pflegeversicherung damit nicht. Spätestens 2015 muss wieder nachsaniert werden, weil der Anteil der Senioren und damit auch der Betreuungsfälle in unserer Bevölkerung unentwegt steigt. Pflegebedürftigkeit ist vor allem ein Thema des hohen Alters. Das Risiko, dauernd auf Fremdhilfe angewiesen zu sein, liegt bei den 60- bis 80-Jährigen bei vier, bei den über 80-Jährigen schon bei 28 Prozent.
Die stern.de-Serie
Am 1. Juli sind die Bestimmungen zur Reform der Pflegeversicherung in Kraft getreten. In einer vierteiligen Serie zur Pflegereform beantworten wir alle Fragen zur ambulanten und stationären Pflege, informieren über Ansprüche, Leistungen und Qualitätskontrollen, über Begutachtung, Beratung, Pflegeurlaub, Pflegedienste, Pflegestützpunkte, betreutes Wohnen, Fallmanager und Fallstricke.
Heute sind 2,16 Millionen Bundesbürger pflegebedürftig. Nach Prognosen der Rürup-Kommission wird ihre Zahl bis 2020 auf 2,64 Millionen steigen. 2030 werden schätzungsweise 3,09 Millionen und 2040 schon 3,4 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland leben.
Ziel: Stärkung der ambulanten Pflege
Einen Durchbruch bedeutet die Reform für Demenzkranke. Sie bekommen deutlich mehr Geld, unabhängig von ihrer Pflegestufe. Die Heim-Misere soll durch häufigere und unangemeldete Kontrollen bekämpft werden. Welche Zustände in den Heimen herrschen, kann jeder künftig in öffentlichen Qualitätsberichten nachlesen.
Ein wichtiges Reformziel ist die Stärkung der ambulanten Pflege und damit ein Rückgang der kostenintensiven vollstationären Versorgung. Daheim geht vor Heim, heißt die Devise. Darum wird die häusliche Pflege aufgewertet. Für ambulante Betreuung gibt es ab sofort monatlich zehn bis 59 Euro mehr. Flächendeckend sollen neue Pflegestützpunkte entstehen, wo Angehörige bei Fallmanagern Rat und Hilfe finden. Pflegende Berufstätige dürfen sich bis zu sechs Monaten vom Job freistellen lassen. Zwar unbezahlt, aber weiter sozialversichert. Zu einem vieldiskutierten bezahlten Pflegeurlaub hat es in der Koalition nicht gereicht.
Lesen Sie morgen in Teil 2: "Wie soll es mit Oma weitergehen? - Was die Reform für die häusliche Pflege ändert.
Was kostet uns die Reform?
Statt 1,7 zahlen gesetzlich Krankenversicherte (auch Rentner und jobbende Studenten) 1,95 Prozent vom Bruttoeinkommen als Beitrag zur Pflegeversicherung, Kinderlose statt 1,95 nun 2,2 Prozent. Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert. Jährlich kommen so rund 2,5 Milliarden Euro zusätzlich zusammen. Ob das für alle geplanten Verbesserungen reicht, ist fraglich. Allein im vergangenen Jahr machte die Pflegeversicherung mit ihren alten Leistungen schon 330 Millionen Euro Minus.
Die privaten Krankenversicherer erheben für ihre Pflegepflichtversicherung eigene Sätze, die tarif- und altersabhängig sind. Wer sich jetzt neu privat versichert, zahlt beispielsweise als 35-Jährige 20,44 Euro, als 50-Jähriger 35,53 Euro. Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Wer ist leistungsberechtigt?
Jeder, der mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse seiner Versicherung eingezahlt hat. Früher lag die Karenzzeit bei fünf Jahren. Für mitversicherte Familienmitglieder gilt die gleiche Frist. Die Pflegebedürftigkeit muss durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) attestiert werden. Allerdings sollte man daran denken, dass es sich - auch nach der Gesetzesreform - nur um eine Teilkasko-Versicherung handelt. Sie deckt längst nicht alle Kosten eines Pflegebedürftigen. Bei Heimunterbringung sind etwa die Hälfte der Kosten selbst aufzubringen.
Wer profitiert wie von der Reform?
Geringfügig erhöht wurden die finanziellen Leistungen für die 1,45 Millionen ambulant Versorgten. Pflegende Angehörige bekommen zehn Euro Pflegegeld mehr im Monat. 2010 und 2012 wird stufenweise weiter aufgestockt. Für den Einsatz von Pflegediensten werden die Sätze ab 1. Juli je nach Pflegestufe um 36 bis 59 Euro heraufgesetzt (siehe Tabelle unter Punkt "Was zahlt die Versicherung für Pflege daheim?"). Von den 0,71 Millionen stationären Pflegepatienten erhalten nur die Schwerstkranken der Pflegestufe 3 einen höheren Zuschuss.
Verbesserungen für Demenz-Kranke
Deutlich besser stellt die Reform geistig Verwirrte, Demente, Alzheimer Patienten, und psychisch Erkrankte. In der Vergangenheit zählten bei der Pflegeversicherung nur körperliche Behinderungen. Das neue Gesetz verlangt, den Begriff der "Pflegebedürftigkeit" weiter zu fassen. An der konkreten Neudefinition von "Pflegebedürftigkeit" wird allerdings noch gearbeitet, voraussichtlich bis Ende des Jahres.
Für die oft zeitaufwendige Betreuung der "Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz" wurde früher ein pauschaler Pflegezuschuss von 460 Euro im Jahr gezahlt. Und auch nur dann, wenn die Betroffenen gleichzeitig körperlich hinfällig waren, und wenigstens in die Pflegestufe 1 eingruppiert wurden. Künftig gibt es einen deutlich höheren Zuschuss ab Pflegestufe 0: und zwar einen Grundbetrag von 100 Euro monatlich für jeden Kranken, und weitere 100 Euro für schwere Fälle. Also bestenfalls 2400 Euro jährlich. Zudem sollen die Pflegekassen den Heimen mit vielen Demenzkranken mehr Personalstellen finanzieren, damit pro 25 dementen Patienten eine zusätzliche Pflegekraft eingestellt werden kann.
Was wird für die Pflege daheim gezahlt?
Wenn Angehörige die Pflege zuhause übernehmen, gibt es folgendes Pflegegeld:
Pflegestufe | 1 | 2 | 3 |
bisher | 250 Euro | 410 Euro | 665 Euro |
ab 1. Juli 2008 | 215 Euro | 420 Euro | 675 Euro |
ab 1. Januar 2010 | 225 Euro | 430 Euro | 685 Euro |
ab 1. Januar 2012 | 235 Euro | 440 Euro |
Für den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes können maximal folgende Kosten als "Sachleistungen" abgerechnet werden:
Pflegestufe | 1 | 2 | 3 |
bisher | 384 Euro | 921 Euro | 1432 Euro |
ab 1. Juli 2008 | 420 Euro | 980 Euro | 1470 Euro |
ab 1. Januar 2010 | 440 Euro | 1040 Euro | 1510 Euro |
ab 1. Januar 2012 | 450 Euro | 1100 Euro |
Die Sätze sollen ab 2015 im Dreijahresrhythmus dynamisiert werden.
Was wird bei Heimunterbringung gezahlt?
Im Pflegeheim steigt nur der Zuschuss für die Pflegestufe 3. Und zwar von bisher 1432 Euro stufenweise bis zum Jahr 2012 auf Monatssätze von 1470, 1510 und 1550 Euro. Für Heimbewohner der Pflegestufe 1 und 2 bleibt es bei den alten Sätzen von 1023 Euro bzw. 1279 Euro.
Es gibt Zusatzversicherungen
Die tatsächlichen Kosten sind oft doppelt so hoch. Für die Finanzierungslücke müssen die Kranken und die unterhaltspflichtigen Angehörigen aufkommen. Wenn da nichts zu holen ist, tritt die Sozialhilfe ein. Das Problem ließe sich mit einer Zusatzversicherung abfedern, die bisher aber nur 900.000 Bundesbürger abgeschlossen haben.
Wie und wo beantragt man Pflegeleistungen?
Ein Antrag kann formlos brieflich oder telefonisch bei der Pflegekasse der eigenen Krankenversicherung gestellt werden. Antragsformulare findet man meistens auf den Webseiten der Krankenkasse. Wer einen Pflegeantrag gestellt hat, bekommt Besuch von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), der die Pflegebedürftigkeit beurteilt.
Anträge müssen zügig bearbeitet werden
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verpflichtet den MDK zur zügigeren Bearbeitung der Fälle. Innerhalb von fünf Wochen muss ein schriftlicher Leistungsbescheid vorliegen. Patienten in Kliniken und Reha-Häusern sollen nach einer Woche Bescheid erhalten. Gezahlt wird auf jeden Fall von Antragsstellung an.
Wer bestimmt die Pflegestufen?
Der MDK entscheidet über solche Einstufungen vor Ort nach Kriterien, die seit Beginn der Pflegeversicherung immer wieder modifiziert wurden. Grundsätzlich gilt:
In die
Stufe 1
kommen Kranke, die bei der Körperpflege, der Ernähung und Mobilität mindestens einmal täglich Hilfe brauchen. Der tägliche Zeitaufwand für diese Grundpflege muss mindestens 45 Minuten betragen. Außerdem wird mehrfach wöchentlich Unterstützung bei der Versorgung des Haushalts benötigt. Dafür sind weitere 45 Minuten pro Tag einkalkuliert.
In die
Stufe 2
kommen Kranke, die mindestens dreimal zu verschiedenen Tageszeiten für insgesamt mindestens drei Stunden Hilfe für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung brauchen.
Als Pflegebedürftige der
Stufe 3
gelten Menschen, die rund um die Uhr - auch nachts - betreut werden müssen. Beispielsweise beim Waschen, Ankleiden, Essen, Umbetten, Baden, bei der Medikamenteneinnahme und bei Toilettengängen. Der Zeitaufwand allein für diese Grundpflege muss vom MDK auf mindestens vier Stunden berechnet worden sein.
Was sind Pflegestützpunkte?
Gemeint sind damit Anlaufstellen für Bürger, die sich an einer Stelle über alle Probleme rund um die Pflege beraten lassen wollen, ohne von Pontius zu Pilatus laufen zu müssen. In diesen geplanten Pflegestützpunkten geben Pflegeberater/innen umfassend und unabhängig Informationen. Sie kümmern sich um die Formalitäten, vermitteln Pflegedienste, Haushaltshilfen und Heime, und stellen einen individuellen Versorgungsplan auf. Je einer dieser Fallmanager soll jeweils rund hundert Fälle betreuen und auch Hausbesuche machen. Alle Leistungsträger wie die Pflege- und Krankenkassen, die örtlichen Träger der Alten- sowie Sozialhilfe, die Pflegedienste und die Privatversicherungen sollen bundesweit solche Stützpunkte aufbauen und betreiben.
Der Beginn dürfte schleppend sein
Soweit die Theorie. In der Praxis existieren bisher nur Modellversuche in einigen Bundesländern. Es ist zweifelhaft, ob sich alle Leistungsträger schnell zusammenraufen und nun schlagartig "ortsnah und gut erreichbar" flächendeckend Beratungszentren aus dem Boden stampfen. Selbst die gesetzlich versprochene Anschubfinanzierung von 45.000 Euro pro Stützpunkt wird da keine Wunder wirken. Ein Tipp für Ehrenamtliche und Selbsthilfegruppen: Es gibt weitere 5000 Euro, wenn sie sich in solchen Stützpunkten nachhaltig engagieren.
Ein weiterer Haken: Nach langem Regierungs-Gerangel wurde die Schaffung von Stützpunkten letztendlich als Ländersache deklariert. Nur wenn ein Land sie will, müssen die örtlichen Pflegekassen innerhalb von sechs Monaten Zentren errichten. Die privaten Krankenversicherer sind schon ausgeschert, und haben eine eigene "Compass Private Pflegeberatung" gegründet, die ab 2009 eine Hotline betreibt und 290 mobile Pflegeberater anstellt, die die Kunden zuhause besuchen sollen.
Gibt es Anspruch auf Beratung?
Ja, jeder Bürger hat ab 2009 gesetzlichen Anspruch auf einen Pflegeberater. Da es bis dahin kaum Stützpunkte gibt, wo man solche Experten findet, soll jede Pflegekasse für ihre Versicherten auf einem anderen Weg Fallmanager zur Verfügung stellen. Das neue Gesetz bleibt da ziemlich vage. Konkrete Forderungen wie die Schaffung von 3000 Pflegestützpunkten in absehbarer Zeit, die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ursprünglich wollte, fielen den Lobbyprotesten zum Opfer. Man muss abwarten, was vom Stützpunktprogramm überhaupt umgesetzt wird.
Bekommt man Urlaub, um Pflege zu organisieren?
Ja, im aktuellen Fall haben Beschäftigte das Recht, sich bis zu zehn Arbeitstagen freistellen zu lassen, um für einen erkrankten nahen Angehörigen eine neue Pflege zu organisieren. Diese (unbezahlte!) Kurzurlaubsgarantie besteht unabhängig von der Betriebsgröße. Der Arbeitgeber kann eine Bescheinigung über die aktuelle Pflegebedürftigkeit des Angehörigen verlangen.
Mehr Infos über www.bmg.bund.de oder unter der Hotline 01805-996603. Dort bekommt man für 14 Cent/Minute meist die Antwort: "An allen Beratungsplätzen wird gesprochen".