Für viele Bankkunden kommt eine Kontosperrung überraschen, doch wenn man Schulden hat, sollte immer damit gerechnet werden. Denn jeder Gläubiger, dessen Forderungen nicht beglichen wurden, kann eine Kontopfändung beantragen. Die Bank erhält dann einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und darf keine Auszahlungen und Überweisungen vom Konto des Schuldners mehr vornehmen. Auch Daueraufträge zum Beispiel für Miete und Versicherungen werden nicht mehr ausgeführt. Nach Ablauf von 14 Tagen muss die Bank das gesamte Guthaben bis zur Forderungshöhe an den Gläubiger überweisen. Ist es erst einmal abgebucht, besteht keine Möglichkeit mehr, es zurückzubekommen.
Sofort Pfändungsschutz beantragen
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin rät Betroffenen daher zu sofortigem Handeln, wenn eine Kontopfändung eingeht. Denn sie haben ebenfalls nur 14 Tage Zeit, um sich einen gewissen Pfändungsschutz für ihr Einkommen zu sichern.
Dazu sollten sie sich bei der Bank eine Kopie des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses geben lassen und damit zur Rechtsantragsstelle beim für sie zuständigen Amtsgericht gehen. Dort muss ein Beschluss ergehen, der die Freigabe des nicht pfändbaren Anteils am Einkommen gestattet. Bei Vorlage des Beschlusses darf die Bank diesen an den Betroffenen auszahlen.
Geld für Lebensunterhalt nicht automatisch geschützt
Wird der Schuldner innerhalb von 14 Tagen nicht aktiv, ist ein Pfändungsschutz für das aktuelle Guthaben nicht mehr möglich. Beantragt er auch vor dem nächsten Geldeingang keinen Pfändungsschutz, geht auch dieser direkt an den Gläubiger. Die Kosten für den Lebensunterhalt sind dann nicht geschützt.
Anders als der Arbeitslohn sind Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Rente, Bafög, Erziehungsgeld oder Wohngeld zunächst sieben Tage nach Eingang auf dem Konto nicht pfändbar. Das heißt, dem Kontobesitzer muss das Geld bei Vorlage des Leistungsbescheides in voller Höhe ausgezahlt werden. Nach Ablauf dieser Frist hat der Schuldner weitere sieben Tage Zeit, den Pfändungsschutz zu beantragen.
Keine Gebühren akzeptieren
Auch wenn eine Kontosperrung für Geldinstitute einen Mehraufwand bedeutet, dürfen sie ihren Kunden dafür keine Gebühren berechnen. Bankkunden, denen derartige Zusatzkosten in Rechnung gestellt wurden, können sie auch nachträglich zurückfordern.