DDR-Hochschulabsolventen dürfen auch den ihrem Abschluss entsprechenden akademischen West-Titel führen.
Das geht aus einem bekannt gegebenen Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen hervor.
Das Gericht widersprach mit seiner Entscheidung (AZ.: 4 B 148/04) der Praxis der Kultusministerkonferenz. Diese habe es bisher abgelehnt, dass DDR-Hochschulabsolventen den in der Bundesrepublik üblichen Hochschulgrad führen dürfen. Eine Revision gegen das Urteil ist zulässig.