Die erklärte heute Ernst Pfister, FDP-Fraktionschef im Stuttgarter Landtag. Die Gebühr ist den Angaben zufolge ein Ersatz der Rückmeldegebühr, die vom Bundesverfassungsgericht vor wenigen Tagen gekippt wurde. Die neue Abgabe werde als Beitrag zu den gesamten Verwaltungskosten der Hochschulen definiert, die laut einer Erhebung pro Student und Semester rund 120 Euro betragen.
Der FDP-Politiker rechnete mit Protesten der Studenten gegen die neue Abgabe. Das Land erwartet nach Angaben des Wissenschaftsministeriums Mehreinnahmen von rund 17 Millionen Euro. Ein Sprecher betonte, dass sich das Land dem vom Bund beschlossenen Verbot von Studiengebühren nicht beugen wolle. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht solle im April oder Mai eingereicht werden. Der Südwesten werde Angriffe des Bundes auf föderale Kernkompetenzen der Länder nicht hinnehmen, hatte Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) zur Begründung erklärt.
Mit einer Änderung des Hochschulrahmengesetzes hatte der Bund gegen den massiven Widerstand der Länder durchgesetzt, dass für das Erststudium keine Gebühren erhoben werden dürfen. Frankenberg machte dagegen geltend, dass angesichts der immer schlechter werdenden Finanzlage der Länder die bestehenden Spielräume erhalten bleiben müssten. Alle Optionen für eine Verbesserung der Hochschuleinnahmen und damit der akademischen Ausbildung müssten offen gehalten werden. Allerdings müsse sicher gestellt sein, dass mögliche Studiengebühren sozial ausgewogen seien und das Geld direkt den Hochschulen zugute komme.