Ergebnis der Kabinettssitzung CO2-Label für Neuwagen

Die Kennzeichnung von Autos mit dem neuen Energie-Label tritt zum 1. Dezember in Kraft. Das Bundeskabinett nahm die Neuregelung am Mittwoch zur Kenntnis und billigte sie damit, wie das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mitteilte.

Autokäufer in Deutschland sollen sich künftig einfach und schnell anhand einer farbigen Kennzeichnung über die Effizienz und damit Umweltverträglichkeit von Pkw informieren können. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch eine neue Kennzeichnungspflicht für den Energieverbrauch bei Pkw. Das neue Pkw-Label soll nicht nur über absolute Verbrauchswerte der Fahrzeuge informieren, sondern über eine farbige CO2-Effizienzskala schnell darüber Aufschluss geben, wie schadstoffintensiv ein Fahrzeug gemessen an anderen seiner Klasse ist. Diese relative Effizienzeinordnung ist allerdings nicht unumstritten. Die Verordnung soll am 1. Dezember in Kraft treten.

Die neue CO2-Effizienzskala lehnt sich an die bei elektrischen Haushaltsgeräten gebräuchliche Kennzeichnung an. Dabei werden die Geräte in verschiedene Klassen eingeteilt - von A+ (grün und damit sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient). Die nun für Autos geplante CO2-Effizienz errechnet sich aus den CO2-Emissionen eines Fahrzeuges bezogen auf sein Gewicht. Damit kann allerdings rein rechnerisch eine verbrauchsstärkere Limousine grundsätzlich besser abschneiden als ein verbrauchsschwacher Kleinwagen. Auto-Verbandspräsident Matthias Wissmann wehrte Kritik daran mit dem Argument ab, dass etwa ein Familien-Van nun einmal einen höheren verbrauch habe als ein kleines Auto. Zudem richte sich wie in Europa auch in anderen Ländern wie Japan, China, Südkorea und künftig auch Indien die CO2-Regierung nach dem Gewicht.

Daneben soll das neue Pkw-Label mit Blick auf Elektroantriebe auch Angaben zum Stromverbrauch enthalten. "Zusätzlich bieten Angaben zur Jahressteuer und den durchschnittlichen Energieträgerkosten (Kraftstoff und Strom) dem Verbraucher künftig die Möglichkeit, auch die langfristigen Betriebskosten in seine Kaufentscheidung einzubeziehen", erklärte das Wirtschaftsministerium.

Reuters
AFP/Reuters