Pfefferspray, Messer und Scheren - all das sollten Fahrgäste und Passanten an bayerischen Bahnhöfen in den kommenden Wochen lieber nicht bei sich haben. Denn vom Freitag, 28. November, bis einschließlich Sonntag, 4. Januar 2026, gelten an acht Bahnhöfen und zwei Halten der Münchner S-Bahn schärfere Waffenverbote, wie die Bundespolizeidirektion mitteilte. Was Reisende dazu wissen sollten:
Wo gelten die schärferen Regeln?
Betroffen sind die Hauptbahnhöfe in Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Dazu kommen der Münchner Ostbahnhof und München-Pasing sowie die S-Bahnhalte Marienplatz und Karlsplatz (Stachus) im Herzen der Landeshauptstadt. Die Regeln gelten dabei laut Bundespolizei nicht nur an den Bahnsteigen, sondern auch in allen Gebäuden, die zu den Bahnhöfen gehören, und den Verbindungstunneln zum Beispiel zu S-Bahn und U-Bahn.
Welche Gegenstände dürfen dort nicht getragen werden?
Die Liste ist lang und reicht von offensichtlichen Fällen wie Schusswaffen über Pfefferspray und Schreckschusspistolen bis zu vielen Arten von Messern und Scheren. Auch Schlagringe und Brecheisen sind verboten. Allerdings gibt es Ausnahmen - zum Beispiel bei Einweg-Plastikmessern, mit denen man andere wohl kaum schwer verletzen kann.
Zudem ist nur das "Mitführen" solcher Gegenstände verboten. Das bedeutet: Messer und Co. dürfen zum Beispiel nicht in der Hosentasche getragen werden, wo man sie jederzeit herausholen und als Waffe einsetzen kann. Werden solche Gegenstände in einem verschlossenen Rucksack mitgenommen oder gar in einer Reisetasche oder einem Koffer, greifen die verschärften Regeln nicht.
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An einem konkreten Beispiel erklärt: Wer auf seiner Zugreise mit einem Taschenmesser einen Apfel schälen will, sollte dieses lieber in den Rucksack packen als in die Hosentasche.
Für wen gelten diese Verbote grundsätzlich nicht?
Vor allem Polizisten, Feuerwehrleute und Sicherheitsmitarbeiter müssen sich wegen ihrer Tätigkeit nicht an die verschärften Regeln halten. Aber auch für Handwerker gelten Ausnahmen, wenn sie gefährliche Gegenstände für ihre Arbeit brauchen. Und wer in einem Imbiss am Bahnhof arbeitet, darf weiter mit dem Messer Semmeln schmieren und Leberkäse schneiden.
Was droht bei Verstößen?
Polizisten können Fahrgästen und Passanten die Gegenstände zum einen natürlich abnehmen, um diese sicherzustellen. Damit die Betreffenden das Verbot künftig befolgen, kann zudem ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro angedroht werden. Polizisten können auch Platzverweise oder Bahnhofsverbote aussprechen. Abgesehen davon muss man bei Verstößen mit Ermittlungen wegen möglicher Straftaten und Ordnungswidrigkeiten rechnen.
Schwerpunktkontrollen mit Blick auf das Verbot seien derzeit zwar nicht geplant, sagte ein Sprecher der Bundespolizeidirektion München. Möglich seien weitere Aktionen wie zuletzt zur Vermeidung von Gewaltkriminalität an bayerischen Bahnhöfen dennoch.
Warum die Regelverschärfung - und warum jetzt?
Die Bundespolizei verweist auf regionale Begebenheiten bei der Auswahl der Bahnhöfe. An vier der jetzt betroffenen größeren Bahnhöfe waren die Beamten zuletzt mehrfach bei Schwerpunktaktionen gegen Gewaltkriminalität im Einsatz. Ziel sei, für mehr Sicherheit im Reiseverkehr vor Weihnachten und zum Jahreswechsel zu sorgen, teilte die Bundespolizei mit. Schon im vergangenen Jahr galt im entsprechenden Zeitraum ein solches Verbot an den betroffenen Bahnhöfen, nachdem die rechtliche Möglichkeit dazu geschaffen worden war.
Waffen und gefährliche Gegenstände könnten bei Streitigkeiten die Risikobereitschaft erhöhen und zu mehr Gewalt führen, argumentiert die Polizei. Wer Waffen bei sich habe, versuche oft weniger, in Konflikten zu deeskalieren. Helfende und Polizei wüssten zudem bei einer Auseinandersetzung weniger schnell, wer angreift und wer sich verteidigt. "Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit", teilt die Bundespolizei mit.