Zwei Polizeikommissare in der Ausbildung sind wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue in Brandenburg zu Recht entlassen worden. Zeugen hätten verfassungsfeindliche Äußerungen der beiden Beamten überzeugend dargelegt, teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit. Es wies Beschwerden der beiden Männer gegen eine Entscheidung der ersten Instanz zurück. Ihnen sei es nicht gelungen, die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen zu erschüttern
Die Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg hatte die beiden Polizeikommissaranwärter wegen Aussagen von Ausbildern und Kollegen entlassen.
Das Oberverwaltungsgericht betonte, Beamte, die während ihrer Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf stehen, könnten jederzeit entlassen werden, wenn ihre weitere Verwendung mangels Eignung nicht in Betracht komme. "Die Verfassungstreue ist ein wesentliches Eignungsmerkmal." Beamte müssten sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Für eine Entlassung reichten bereits begründete Zweifel des Dienstherrn an der Verfassungstreue aus. Die Entscheidung ist unanfechtbar.