Die rechtsextreme NPD ist mit dem Versuch gescheitert, sich selbst vom Bundesverfassungsgericht Verfassungstreue bescheinigen zu lassen. Für solch eine Feststellung in eigener Sache sieht das Bundesverfassungsgerichtsgesetz kein Verfahren vor, heißt es in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Gerichts. (Az: 2 BvE 11/129)
Die Verfassungshüter wiesen zudem den Vorwurf der NPD zurück, die laufende Verbotsdebatte wirke sich wie ein faktisches Parteiverbot aus. Laut Beschluss sind staatliche Stellen nicht gehindert, das Für und Wider eines Parteiverbotsverfahrens mit der gebotenen Sachlichkeit zu debattieren.
Ermahnung an staatliche Stellen
Die NPD hatte ihr Vorgehen damit begründet, dass ihre Rechte durch die ständigen Behauptungen ihrer Verfassungswidrigkeit verletzt würden. Der NPD-Antrag richtete sich gegen die drei Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Das Gericht erklärte, Parteien müssten sich die Einschätzung gefallen lassen, dass sie verfassungsfeindlich seien. "Solchen Äußerungen kann und muss die betroffene Partei mit den Mitteln des Meinungskampfes begegnen", heißt es in dem Beschluss.
Das Gericht ermahnte jedoch auch die staatlichen Stellen, in der politischen Auseinandersetzung Grenzen zu beachten. Eine öffentliche Erörterung, ob gegen eine Partei ein Verbotsverfahren eingeleitet werden solle, müsse "entscheidungsorientiert" sein. Werde sie allein mit dem Ziel geführt, die betroffene Partei zu schwächen, könne dies als Verletzung des Artikels 21 des Grundgesetzes gewertet werden, in dem die Rechte der Parteien geregelt sind.
Der Bundesrat hatte wenige Wochen später beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag einzureichen. Wie sich Bundesregierung und Bundestag verhalten, ist noch offen. 2003 war ein Verbotsverfahren von Regierung, Bundestag und Länderkammer in Karlsruhe gescheitert.