Im Streit um eine Großspende für die Berliner CDU hat der Immobilienunternehmer Christoph Gröner erneut bestritten, die Zahlung mit konkreten Erwartungen an die Partei verknüpft zu haben. "Ich bin 57 Jahre alt und weiß, dass ich bei Spenden keine Bedingungen stellen kann - und habe sie nicht gestellt", sagte Gröner als Zeuge vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Anderslautende Aussagen von ihm bei einem Interview im Mai 2021 stellte der Unternehmer als Lüge dar. "Ich habe in dem Interview falsches Zeugnis abgelegt", erklärte Gröner. "Das war ein schrecklicher Fehler." Er sei ein impulsiver Mensch und sei sich damals der Tragweite seiner Aussage für die Partei nicht bewusst gewesen. Mit dem heutigen Regierenden Bürgermeister Kai Wegner, der 2020 bereits Berliner CDU-Chef war, habe er nie persönlich über die Spende gesprochen.
"Die Partei": Verstoß gegen Parteiengesetz
Das Verwaltungsgericht prüft, ob ein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliegt und ob die Bundestagsverwaltung eine Sanktion gegen die CDU hätte verhängen müssen. Hintergrund ist die Klage der Partei des Satirikers und Europaabgeordneten Martin Sonneborn, der zur Verhandlung persönlich erschien. Sonneborns Partei mit Namen "Die Partei" sieht durch die Spende von 800.000 Euro die Chancengleichheit verletzt.
Gröner und seine Firma der CDU hatten das Geld im März und Dezember 2020 überwiesen - also vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2021. Die für die Überprüfung von Parteispenden zuständige Verwaltung erklärte im Juli 2023 nach einer Untersuchung, dass kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliegt. Eine Stellungnahme der CDU habe den in Medienberichten geäußerten Verdacht ausgeräumt, hieß es zur Begründung. Gröner selbst wurde laut Bundestagsverwaltung nicht vernommen.
Das Verwaltungsgericht sah jedoch Klärungsbedarf und wollte von Gröner selbst erfahren, ob und welche Erwartungen er mit der Spende an die CDU verbunden habe. Das Gericht wollte noch am heutigen Dienstag seine Entscheidung treffen (ab 13.30 Uhr).