Staatsvertrag
Kabinett stimmt Änderungen für privaten Rundfunk zu

Mit der Neufassung des Staatsvertrags wird auf die Veränderungen im Bereich der privaten Medien reagiert. (Symbolbild) Foto: Jen
Mit der Neufassung des Staatsvertrags wird auf die Veränderungen im Bereich der privaten Medien reagiert. (Symbolbild) Foto
© Jens Kalaene/dpa
Im Bund gab es lange Streit um den rechtlichen Überbau für den Rundfunk. Im Land wurden nun Änderungen für den privaten Rundfunk auf den Weg gebracht

Die Brandenburger Landesregierung hat den Änderungen des Staatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandenburg zugestimmt. Damit soll der rechtliche Rahmen für die Medienanstalt Berlin-Brandenburg sowie für private Rundfunk- und Telemedienanbieter strukturell neugestaltet und weiterentwickelt werden, wie es in einer Mitteilung der Staatskanzlei heißt. Dabei gehe es ausschließlich um private Medien.

"Mit der Neufassung des Staatsvertrags reagieren wir auf die Veränderungen im Bereich der privaten Medien und sichern die Zukunftsfähigkeit des Medienstandortes Berlin-Brandenburg", sagte die Chefin der Staatskanzlei, Kathrin Schneider. Mit der Novelle soll unter anderem die Haushalts- und Wirtschaftsführung präzisiert und für das Amt der Direktorin eine Vergütungsobergrenze eingeführt werden. 

Mehr Kontrolle und Angebotsvielfalt

Mit den neuen Regelungen könne die Medienanstalt Berlin-Brandenburg ihrem Überwachungs- und Regulierungsauftrag noch besser nachkommen, hieß es aus der Staatskanzlei. Die Medienanstalt sichere die Angebots- und Anbietervielfalt, gewährleiste damit freie Meinungsbildung und vermittele Informations- und Nachrichtenkompetenz. 

Laut Staatskanzlei hat auch der Berliner Senat den Änderungen zugestimmt. Nun werde das Ratifikationsverfahren in den beiden Landesparlamenten eingeleitet. "Ziel ist es, die Neuregelungen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten zu lassen."

dpa