Rundfunk

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RBB-Gebäude in Berlin

Bundesverfassungsgericht entscheidet über RBB-Beschwerde gegen Staatsvertrag

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat für Donnerstag (09.30 Uhr) seine Entscheidung über die Beschwerde des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) gegen den RBB-Staatsvertrag der Länder Brandenburg und Berlin angekündigt. Der Sender sieht durch den seit dem Jahreswechsel 2023/2024 gültigen Vertrag seine Rundfunkfreiheit verletzt. (Az. 1 BvR 2578/24)
Patricia Schlesinger

Urteil in Rechtsstreit um Ruhegeld von früherer RBB-Intendantin Schlesinger erwartet

Im Rechtsstreit um das Ruhegeld für die ehemalige Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, wird am Mittwoch (12.00 Uhr) das Urteil des Berliner Landgerichts erwartet. Streitpunkt sind Ruhegeldzahlungen von monatlich 18.300 Euro, die der RBB Schlesinger nach deren Entlassung 2022 verwehrte. Dagegen klagte Schlesinger, woraufhin der RBB eine Widerklage einreichte. Darin forderte der Sender sie zur Zahlung von Schadenersatz sowie zur Rückzahlung einer variablen Vergütung in Millionenhöhe auf.
Fernsehkamera vor Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeitrag scheitert in Karlsruhe

Eine Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag ist in Karlsruhe gescheitert. Ein Mann aus dem Berichtsgebiet des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) wehrte sich vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen, Beiträge für 2014 und 2015 zahlen zu müssen, wie dieses am Mittwoch mitteilte. Seine Beschwerde scheiterte aber schon daran, dass er die wesentlichen Fragen nicht zuvor von den zuständigen Verwaltungsgerichten hatte klären lassen. (Az. 1 BvR 622/24)
Eine Protestaktion gegen "Schikane gegen PBS und NPR"

USA: Öffentlicher Rundfunk klagt gegen Mittelentzug durch Trump-Regierung

Der öffentliche US-Rundfunksender National Public Radio (NPR) verklagt die Regierung von Präsident Donald Trump wegen des Entzugs von Bundesmitteln. NPR reichte die Klage am Dienstag vor einem Bundesgericht ein. Der Sender wirft der Regierung unter anderem einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit vor.