Rundfunk

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ARD-Hauptstadtstudio

Studie: 82 Prozent erwarten Beitrag zu Zusammenhalt von Öffentlich-Rechtlichen

Eine große Mehrheit der Deutschen erwartet einer Studie zufolge vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dass er sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland einsetzt. Das geht aus einer Untersuchung mehrerer Forschungsinstitute in Zusammenarbeit mit den öffentlich-rechtlichen Sendern hervor, wie ARD, ZDF und Deutschlandradio am Mittwoch in Frankfurt am Main mitteilten. Befragt wurden für die repräsentative Studie im Frühjahr dieses Jahres 1351 Menschen ab 14 Jahren.
RBB-Gebäude in Berlin

Bundesverfassungsgericht entscheidet über RBB-Beschwerde gegen Staatsvertrag

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat für Donnerstag (09.30 Uhr) seine Entscheidung über die Beschwerde des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) gegen den RBB-Staatsvertrag der Länder Brandenburg und Berlin angekündigt. Der Sender sieht durch den seit dem Jahreswechsel 2023/2024 gültigen Vertrag seine Rundfunkfreiheit verletzt. (Az. 1 BvR 2578/24)
Patricia Schlesinger

Urteil in Rechtsstreit um Ruhegeld von früherer RBB-Intendantin Schlesinger erwartet

Im Rechtsstreit um das Ruhegeld für die ehemalige Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, wird am Mittwoch (12.00 Uhr) das Urteil des Berliner Landgerichts erwartet. Streitpunkt sind Ruhegeldzahlungen von monatlich 18.300 Euro, die der RBB Schlesinger nach deren Entlassung 2022 verwehrte. Dagegen klagte Schlesinger, woraufhin der RBB eine Widerklage einreichte. Darin forderte der Sender sie zur Zahlung von Schadenersatz sowie zur Rückzahlung einer variablen Vergütung in Millionenhöhe auf.
Fernsehkamera vor Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeitrag scheitert in Karlsruhe

Eine Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag ist in Karlsruhe gescheitert. Ein Mann aus dem Berichtsgebiet des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) wehrte sich vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen, Beiträge für 2014 und 2015 zahlen zu müssen, wie dieses am Mittwoch mitteilte. Seine Beschwerde scheiterte aber schon daran, dass er die wesentlichen Fragen nicht zuvor von den zuständigen Verwaltungsgerichten hatte klären lassen. (Az. 1 BvR 622/24)