Terrorprozess
Prozess gegen "Letzte Verteidigungswelle" beginnt

Dort, wo ansonsten in Hamburg auch der Block-Prozess stattfindet, stehen nun die mutmaßlichen Mitglieder der rechten Terrorgrupp
Dort, wo ansonsten in Hamburg auch der Block-Prozess stattfindet, stehen nun die mutmaßlichen Mitglieder der rechten Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" vor Gericht. (Archivbild) Foto
© Georg Wendt/dpa
Sie sind jung, radikal und laut Anklage Terroristen. Sieben mutmaßliche Mitglieder und ein mutmaßlicher Unterstützer der rechtsextremen "Letzten Verteidigungswelle" stehen in Hamburg vor Gericht.

Vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg müssen sich ab heute sieben mutmaßliche Mitglieder und ein Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" verantworten. Die Gruppe soll laut Anklage Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen verübt und geplant haben. 

Ziel sei es gewesen, durch Gewalttaten vornehmlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in Deutschland herbeizuführen. Laut Bundesanwaltschaft verstanden sich die Mitglieder als letzte Instanz zur Verteidigung der "Deutschen Nation". 

Angeklagte waren größtenteils minderjährig 

Die bei ihrer Festnahme noch größtenteils minderjährigen Angeklagten sollen sich unter anderem wegen versuchten Mords, Verabredung zum Mord und gefährlicher Körperverletzung verantworten. 

Bei einem Anschlag auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern waren im Oktober 2024 die dort lebenden Menschen laut Anklage nur durch Zufall nicht verletzt worden. Das Haus brannte vollständig aus. Der Sachschaden wurde mit einer halben Million Euro beziffert.

Bei einem Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im thüringischen Schmölln sollen zwei Mitglieder der Gruppe im Januar vergangenen Jahres vergeblich versucht haben, das Gebäude mittels Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Unterkunft sollen sie aber unter anderem Hakenkreuze und Slogans wie "Ausländer raus" hinterlassen haben.

Brandanschlag auf Asylbewerberunterkunft in Brandenburg misslang

Zudem sollen drei Mitglieder der Gruppe einen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg geplant haben, der aber offenbar aufgrund von Hinweisen eines Reporterteams von "Stern" und RTL verhindert werden konnte. Vier Beschuldigten wird zudem vorgeworfen, Menschen angegriffen zu haben, die sie für pädophil hielten. 

Als Rädelsführer sind drei der jungen Männer angeklagt. Zwei von ihnen stammen laut Bundesanwaltschaft aus Mecklenburg-Vorpommern. Ein im Landkreis Rostock festgenommener Jugendlicher soll demnach "Erfinder" der Gruppe gewesen sein, die sich über Chatgruppen vernetzt habe. Er soll ebenso wie ein in Wismar festgenommener junger Mann und ein weiterer als Rädelsführer Angeklagter als Gruppen-Administrator aufgetreten sein.

Erste Durchsuchungen in Sachsen und Thüringen

Fünf der Angeklagten waren nach großangelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen, bei denen im Mai vergangenen Jahres insgesamt 13 Objekte durchsucht worden waren, festgenommen worden. 

Drei weitere Angeklagte saßen damals schon aufgrund von Haftbefehlen der Staatsanwaltschaften in Dresden und Gera seit drei Monaten in Untersuchungshaft. Zuvor hatte es Durchsuchungen auch in Sachsen und Thüringen gegeben. Später übernahm die Bundesanwaltschaft das Verfahren. 

Bis auf einen Beschuldigten befinden sich alle Angeklagten nach wie vor in Untersuchungshaft. 

Prozess könnte unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden 

Laut Bundesanwaltschaft haben auch die zum Tatzeitpunkt minderjährigen Angeklagten "als Jugendliche mit Verantwortungsreife" gehandelt. Das bedeutet, dass sie zur Tatzeit reif genug gewesen seien, um das Unrecht ihrer Tat einzusehen. 

Das ist eine Voraussetzung dafür, dass sie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Der älteste Angeklagte, der bei seiner Festnahme 21 Jahre alt war, gilt strafrechtlich als Heranwachsender. 

Da die Verhandlungen wegen des jungen Alters der Angeklagten nach Jugendgerichtsgesetz geführt wird, ist ein Ausschluss der Öffentlichkeit von dem Verfahren möglich. Mehrere Verteidiger haben bereits entsprechende Anträge in Aussicht gestellt.

dpa