Wegen der Vogelgrippe haben mehrere Brandenburger Landkreise und die Stadt Potsdam eine Stallpflicht für Geflügelbetriebe angeordnet. Überall dort, wo Nutzgeflügel oder andere Vögel gehalten werden, müssen diese nun in geschlossenen Ställe oder anderen geeigneten Einrichtungen untergebracht werden.
Zudem müssen Tierhalter sicherstellen, dass ein möglicher Kontakt zu Wildvögeln unterbunden wird und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Die Maßnahme gilt ab Mittwoch in den Kreisen Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Spree-Neiße nebst Cottbus sowie in Potsdam, wie die dortigen Behörden mitteilten. Bereits ab sofort gilt die Stallpflicht im Landkreis Oberhavel.
Tierseuche breitet sich aus
Die Vogelgrippe wurde nach Angaben von Experten von wilden Kranichen auf ihrem Zug in wärmere Gebiete eingeschleppt und breitet sich derzeit in Deutschland aus. Brandenburg ist stark betroffen: In verschiedenen Agrarbetrieben mussten bereits Zehntausende Enten und Masthähnchen getötet werden, weil Tiere in den Beständen Symptome der Vogelgrippe aufwiesen. Der wirtschaftliche Schaden ist schon jetzt immens.
Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt (SPD) warnte vor einer weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe und sprach von einem sehr dynamischen Geschehen. Sie stellte für die kommenden Tage eine landesweite Stallpflicht in Aussicht.