Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat eine Klage gegen den Neubau der Sternbrücke abgewiesen. Die Kläger rund um den Umweltverband Prellbock Altona bezeichneten das Urteil als Enttäuschung.
Das Oberverwaltungsgericht hat in dem Urteil vom Dienstag an seiner bereits im vorherigen Eilverfahren aus dem Jahr 2024 vertretenen Auffassung festgehalten. Die von dem Kläger geltend gemachten Verfahrensfehler, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, lägen nicht vor. Auch die Einwände gegenüber dem Denkmalschutz reichten dem Gericht nicht aus.
Die Umweltinitiative beklagt die umweltschädliche Auswirkung des Projekts sowie die fehlende Einbindung der Bürger. Auch der Eingriff in das Stadtbild sowie eine ihrer Ansicht nach Überdimensionierung des Projekts ist ihnen ein Dorn im Auge.
Die Deutsche Bahn möchte die fast 100 Jahre alte Brücke, die täglich von mehr als 900 S-Bahnen, Regional- und Fernzügen passiert wird, durch eine 108 Meter lange und 21 Meter hohe, stützenfreie Stabbogenkonstruktion ersetzen.