Jahreswechsel auf den Inseln Erstmalig Feuerwerkverbot an Silvester auf der Insel Föhr

Auf Föhr ist das Abbrennen von privatem Feuerwerk zum Jahreswechsel erstmals verboten. (Archivbild) Foto: Christophe Gateau/dpa
Auf Föhr ist das Abbrennen von privatem Feuerwerk zum Jahreswechsel erstmals verboten. (Archivbild) Foto
© Christophe Gateau/dpa
Föhr verbietet aus Natur- und Tierschutzgründen erstmals privates Silvesterfeuerwerk. Der Einzelhandel unterstützt das Verbot mit bestimmten Maßnahmen. Föhr ist nicht die erste Insel mit einem Verbot.

Auf der nordfriesischen Insel Föhr gilt zum Jahreswechsel erstmals ein umfassendes Böllerverbot. Das Zünden jeglicher Feuerwerkskörper der Kategorie F2 - also im Prinzip alle klassischen Silvesterfeuerwerke - sei zum Jahreswechsel 2025/26 untersagt, erinnerte die Föhr Tourismus GmbH an eine seit Anfang des Jahres geltende neue Regelung. Man wolle ein Zeichen für den Natur-, Umwelt- und Tierschutz setzen. 

Auf den Nachbarinseln Amrum und Sylt ist das Abbrennen privater Silvesterfeuerwerke schon länger verboten. Beispielsweise in Hörnum auf Sylt gibt es aber jährlich zum Jahreswechsel ein großes öffentliches Feuerwerk. 

Einzelhandel auf den Inseln unterstützt Abbrennverbot

Alle relevanten Einzelhändler auf Föhr und Amrum haben sich den Angaben der Föhr Tourismus GmbH zufolge zudem dazu entschlossen, pyrotechnische Silvesterartikel ab sofort nicht mehr zum Verkauf anzubieten. Auch der Sylter Einzelhandel verzichtet nach Angaben der Sylt Marketing GmbH freiwillig auf den Verkauf von Raketen, Fontänen, Böllern und Co. 

Feuerwerksfreie Zonen in Nordfriesland verbreitet

Aber nicht nur auf den Inseln, auch auf in den Festlandgemeinden des Kreises Nordfriesland sind feuerwerksfreie Zonen durchaus weit verbreitet. Dies liegt auch an den vielen mit Reet gedeckten Häusern in der Region. Denn das natürliche Material ist leicht entzündlich. Damit alle Reetdachhäuser die Silvesternacht unbeschadet überstehen, ist etwa in St. Peter-Ording das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern generell verboten.

In den anderen nordfriesischen Festlandgemeinden ordnen in der Regel in den Tagen vor dem Jahreswechsel Amts- und Stadtverwaltungen ein Abbrennverbot für Feuerwerk im Bereich von 200 Metern um Reetdachhäuser herum an.

dpa