"Öömrang" – Kann ein Hunderte Jahre alter Wahlspruch der Nordriesen eine Marke sein oder ein friesischer Ausdruck für "von Amrum"? Eigentlich nicht. Seit 2017 regelt die EU-Markenverordnung einheitlich für alle Sprachen in der EU, dass beschreibende Begriffe oder allgemein gebräuchliche Ausdrücke nicht eintragungsfähig sind. Die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen sehen eine Ungleichbehandlung kleiner Sprachgemeinschaften: Große Sprachen sind faktisch geschützt, kleine Sprachen sind es eher nicht. Ein Umstand, den die beiden Länder sowie Brandenburg und Sachsen ändern möchten.
Am 8. Mai wollen sie gemeinsam einen entsprechenden Antrag im Bundesrat einbringen. Mit der Initiative sollen Sprachen, die durch die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen geschützt sind, im Markenrecht der Europäischen Union gestärkt werden, heißt es. Sie sollen auf die gleiche Stufe wie in der EU anerkannten Amtssprachen gestellt werden. Der Schutz ist nach Ansicht der Antragssteller bislang nur unzureichend, etwa bei der Eintragung von Ortsnamen oder Redewendungen als Marke. Die Bundesregierung wird in dem Antrag dazu aufgefordert, eine entsprechende Initiative zu starten.
"Öömrang" ist mehr als ein interessanter Begriff
Auslöser für die Länderinitiative, die von Schleswig-Holstein ausging, sind Vorkommnisse im nördlichsten Bundesland. So hat sich eine Sylter Geschäftsfrau den nordfriesischen Ausspruch "Rüm Haart, klaar Kimming" (Reines Herz, klarer Horizont) nach 2017 als geschützte Marke für Textilien eintragen lassen.
Und ein US-amerikanisches Weingut hat sich das Wort "Öömrang" europaweit als Marke eintragen lassen. "Öömrang" bedeutet im Amrumer Dialekt des Nordfriesischen soviel wie von Amrum". Die Nutzung des Wortes durch lokale Betriebe wurde damit eingeschränkt, ein Amrumer Spirituosenproduzent musste beispielsweise seinen Gin umbenennen, da die US-Amerikaner gegen ihn eine Unterlassungsklage erhoben hatten.
"Dieser Fall ist insofern besonders bedauerlich, als dass hier ein nicht heimisches Produkt Regionalität über den Namen zwar suggeriert, tatsächlich jedoch echte Regionalität verhindert", teilte die stellvertretende Regierungssprecherin aus Niedersachsen mit.
"Öömrang" sei eine regionale Herkunftsbezeichnung und mehr als ein interessanter Begriff oder ein Fantasiewort, sagte der Direktor des Nordfriisk Instituuts, Christoph Schmidt. Viele Amrumer, aber auch andere Nordfriesen hätten im Markenschutz für "Öömrang" einen Übergriff auf die friesische Sprache und Identität gesehen.
Gefühl von Enteignung entsteht
Der Präsident der Ostfriesischen Landschaft, Rico Mecklenburg, sieht durch die aktuelle Lücke im Recht einen Ausverkauf der Sprache. Diesen dürfe es nicht geben. "Sprache muss frei sein. Es kann und darf nicht sein, dass regionalsprachliche Begriffe oder Redewendungen durch Markenanmeldungen aus dem Wortschatz der Menschen gedrängt werden."
Im Alltag kann Jeder geschützte Wörter selbstverständlich nutzen, wie die schleswig-holsteinische Staatskanzlei mitteilte. "Im privaten und im alltäglichen Sprachgebrauch gibt es kein Verbot."
Aber: Für lokale Betriebe besteht demnach eine Rechtsunsicherheit, Abmahnungen oder Klagen gegen Selbstorganisationen der Minderheiten sind möglich. Außerdem entsteht ein Gefühl von "Enteignung" der sprachlichen Identität. "Für uns ist ein besonders kritischer Punkt, dass sich Dritte Rechte an Wörtern, die Teil der kulturellen Identität einer Minderheit oder Volksgruppe sind, sichern können", heißt es aus der Kieler Staatskanzlei.
Noch keine Fälle aus Niedersachsen bekannt
Der Staatskanzlei in Hannover sind bislang noch keine Fälle bekannt, in denen die in Niedersachsen gesprochenen und durch die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen geschützten Sprachen Niederdeutsch (Plattdeutsch), Saterfriesisch und Romanes betroffen wären. "Gleichwohl könnte aufgrund der bestehenden Schutzlücke ein solcher Fall jederzeit eintreten", dem gelte es vorzubeugen.
Denn bereits die potenzielle Möglichkeit zur Eintragung von beschreibenden Begriffen in Regional- und Minderheitensprachen kann bei ihren Sprecherinnen und Sprechern und ihren Vereinen und Einrichtungen eine große Unsicherheit verursachen und somit den öffentlichen Gebrauch einschränken, teilte die Staatskanzlei in Hannover mit.
Brandenburg und Sachsen schließen sich der Initiative ebenfalls an
Auch Brandenburg und Sachsen haben sich der norddeutschen Initiative angeschlossen. Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle machte in einer gemeinsamen Mitteilung mit Sachsen deutlich, warum: "Nur mal angenommen: Wenn Błota künftig nicht mehr den Spreewald, sondern einen Burger bezeichnet (...) und wir unsere Witaj-Kitas und -Schulen umbenennen müssen, weil Witaj auf einmal nur noch für eine Whiskey-Sorte stehen darf – dann haben wir ein Problem."
Die sorbische/wendische Kultur, Sprache und Traditionen seien integraler Bestandteil "unserer Gesellschaft, unserer Geschichte, unserer Kultur". Alltägliche Begriffe aus diesen Sprachen müssten auch weiterhin frei nutzbar bleiben und dürften nicht durch wirtschaftliche Interessen eingeschränkt werden, sagte die SPD-Politikerin.