Schleswig-Holstein hat die zweite und letzte Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Brunsbüttel erteilt. "Jetzt geht es an das Herzstück des Atomkraftwerks – den Reaktordruckbehälter", sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) vor Ort in Brunsbüttel.
Damit seien nun alle atomrechtlichen Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen erteilt. "Die Stilllegung eines Kernkraftwerkes ist sehr vielschichtig und unfassbar komplex", sagte Goldschmidt. Umso mehr habe der Strahlenschutz während des gesamten Abbaus oberste Priorität.
Mit der erteilten Genehmigung können nun auch der Reaktordruckbehälter, der biologische Schild sowie Teile des Sicherheitsbehälters abgebaut werden. Nach den zwei atomrechtlichen Abbauphasen soll in einer dritten Phase nach einer Freigabe aus der atomrechtlichen Überwachung der Abriss erfolgen.
Seit 2019 wird das AKW zurückgebaut
Der Leiter des Bereichs der Stilllegung kerntechnischer Anlagen der Betreibergesellschaft Vattenfall, Ingo Neuhaus, betonte: "Mit der zweiten und damit letzten atomrechtlichen Genehmigung für den Abbau der Anlage gehen wir jetzt den nächsten Schritt auf dem Weg zur "grünen Wiese" an der Stelle des Kernkraftwerkes."
Viele Schritte, etwa das Abschalten von Systemen, erforderten die Zustimmung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, um die Vorgaben zur Strahlenminimierung einzuhalten. Für das Genehmigungsverfahren verlangt das Land nach eigenen Angaben von der Betreibergesellschaft eine Gebühr von 175.000 Euro.
Seit 2019 wird das AKW Brunsbüttel zurückgebaut. Der Siedewasserreaktor an der Elbe war 1976 in Betrieb gegangen, nach mehreren Pannen jedoch seit 2007 dauerhaft abgeschaltet. Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 wurde das Kraftwerk endgültig stillgelegt.