Karneval
Närrisch feiern – aber Vorsicht bei Alkohol und Kostümen

Kostüme mit Augenmaß wählen. (Archivbild) Foto: Arne Dedert/dpa
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Der Höhepunkt der närrischen Tage steht bevor. Was sollte man aus Sicht der Polizei beachten?

Weiberfastnacht bis Faschings-Dienstag sind der Höhepunkt der tollen Tage. Bunt kostümiert bei Umzügen, Sitzungen oder Partys werden in den kommenden Tagen wieder Zehntausende ausgelassen feiern. Die Polizei mahnt zur Vorsicht. Drogen, Alkohol, K.-o.-Tropfen, provokante oder geschmacklose Kostüme und täuschend echt aussehende Waffenattrappen: die Polizeien fordern zu Respekt, Rücksichtnahme und Vorsicht auf. "Die Polizei versteht sich dabei ausdrücklich nicht als Spielverderber oder Spaßbremse, sondern als Partner für ein sicheres Feiern", heißt es beim Präsidium in Gießen.

Verstärkte Verkehrskontrollen

Alkohol: Finger weg wer fahren muss. Die Kontrollen sollen in den närrischen Tagen zu Tag- und Nachtzeiten deutlich verstärkt werden. Das Präsidium in Kassel weist darauf hin, dass bereits bei 0,3 Promille bei Anzeichen für Fahruntauglichkeit der Führerschein eingezogen werden kann. Bei 0,5 Promille ist er ohnehin erst mal weg und ab 1,1 droht der richterliche Führerscheinentzug für mehrere Monate. Zudem drohen Bußgelder und Geldstrafen. Für Fahranfänger unter 21 Jahren oder Führerscheinneulinge gelte die 0,0-Promille-Grenze. Für Fahrer von E-Scootern gelten dieselben Grenzwerte.

Der Rat: Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel nehmen. Sich von Freunden oder Bekannten abholen lassen oder eine Fahrgemeinschaft bilden und im Vorfeld schon jemanden als Fahrerin oder Fahrer bestimmen, die oder der gänzlich auf Bier, Schnaps, Wein oder auch Cannabis verzichtet. Denn auch hier gelten Grenzwerte und ein Mischkonsum ist ohnehin nicht erlaubt.

Verkleiden, aber nicht provozieren

Kostüme: Beim Autofahren sollte kein Stormtrooper-Helm oder Ähnliches getragen werden. Die Gesichtszüge des Fahrers müssen den Polizeien zufolge in wesentlichen Zügen erkennbar sein. Zudem gilt, freies Gehör, freie Sicht und uneingeschränkte Bewegungsfreiheit. Sonst drohen Bußgelder. Zudem appelliert die Polizei, keine Kostüme zu tragen, die provokant, diskriminierend oder geschmacklos sind. Auch könnten Verkleidungen mit militärischen und polizeilichen Bezug mit echt aussehenden Waffenattrappen zu unnötiger Beunruhigung führen und Polizeieinsätze provozieren.

Vorsicht bei Getränken

K.-o.-Tropfen: Für die Einsatzkräfte ein ernstzunehmendes Thema. Sie werden in Getränke gekippt und machen Opfer wehrlos. "Die Folgen reichen von Erinnerungslücken über schwere gesundheitliche Schäden bis hin zu sexualisierten Straftaten", warnt das Präsidium Gießen. Bei Unwohlsein sollte man sofort Bekannte oder das Personal ansprechen. Getränke sollten niemals unbeaufsichtigt stehen gelassen werden. Auch sollten keine offenen Getränke von Unbekannten angenommen werden.

dpa

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