Kommunen und Sauberkeit
Kippen, Kot und Körner: Städte ziehen die Bußgeldschraube an

Achtlos weggeworfene Kippen schaden der Umwelt - und ihre Entsorgung kostet die Kommunen jedes Jahr viel Geld. (Symbolbild) Foto
Achtlos weggeworfene Kippen schaden der Umwelt - und ihre Entsorgung kostet die Kommunen jedes Jahr viel Geld. (Symbolbild) Foto
© Fabian Sommer/dpa
Weggeworfener Müll, nicht weggeräumter Hundekot und Taubenfutter auf Plätzen: Hessens Städte greifen durch. Wer glaubt, unentdeckt davonzukommen, kann eine teure Überraschung erleben.

Achtlos weggeworfene Zigarettenkippen, liegengelassener Hundekot oder das Füttern von Tauben sorgen in vielen hessischen Städten für Ärger. Wer sich nicht an die Regeln hält, wird jetzt in Hanau stärker zur Kasse gebeten: Die Stadt hat die Bußgelder für Verstöße gegen die Abfallsatzung und die Gefahrenabwehrverordnung teils drastisch erhöht. In einzelnen Fällen steigen die Bußgelder um mehr als 230 Prozent. Gleichzeitig hat die Stadt verstärkte Kontrollen angekündigt.

Besonders teuer wird es für Hundehalter: Wer Hundekot im öffentlichen Raum nicht entfernt, muss jetzt 400 Euro zahlen – bislang waren es 120 Euro. Auf Spielplätzen oder anderen sensiblen Flächen stieg das Bußgeld sogar von 200 auf 600 Euro. Auch kleine Unachtsamkeiten werden deutlich strenger geahndet: Für weggeworfene Zigarettenkippen oder Kaugummis werden 120 Euro fällig (bisher 75 Euro), das Füttern von Tauben kostet nun 200 Euro statt 75 Euro.

Strafen sollen wehtun

"Wir wollen ganz bewusst, dass die Strafen wehtun und wiederholtes Fehlverhalten verhindern", sagt Stadträtin und Ordnungsdezernentin Isabelle Hemsley (CDU). Die festgelegten Beträge seien Richtwerte, betont sie, jeder Fall werde aber individuell geprüft. In der Regel würden bei festgestellten Verstößen auch Bußgelder verhängt.

Flankiert wird die Erhöhung durch mehr Kontrollen der Stadtpolizei – sowohl uniformiert als auch in ziviler Kleidung. Wer darauf hoffe, unbeobachtet davonzukommen, irre, macht Hemsley deutlich. Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum seien keine Selbstverständlichkeit, sondern müssten konsequent durchgesetzt werden. Ein gepflegtes Stadtbild trage maßgeblich dazu bei, dass sich Menschen sicher und wohl fühlten.

Die Hanauer Stadtreinigung musste im Jahr 2024 rund 180 Tonnen illegal abgelagerten Abfall einsammeln. Allein das Entfernen von Zigarettenkippen auf dem zentralen Freiheitsplatz koste die Stadt jährlich etwa 10.000 Euro - Mittel, die an anderer Stelle fehlen, sagt Hemsley.

Auch in anderen hessischen Städten versucht man, mit Bußgeldern für mehr Sauberkeit zu sorgen.

Schärfere Strafen in Frankfurt seit dem Herbst

Die Kippe oder den Kaugummi auf den Boden werfen, Wildpinkeln oder den Hundehaufen liegenlassen: Wer in Frankfurt bei solcherlei Aktionen erwischt wird, muss seit Oktober deutlich tiefer in die Tasche greifen. "Die Verschmutzung des öffentlichen Raums ist kein Kavaliersdelikt", hatte Frankfurts Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) bei der Einführung des neuen Bußgeldkatalogs erklärt. Zum Teil wurden die Strafzahlungen mehr als vervierfacht.

Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen: 

Wer Abfälle achtlos wegwirft, muss nun mit einem Bußgeld von 120 Euro rechnen. Hinzu kommen die Verfahrenskosten. Bislang lag das Bußgeld bei 55 Euro.Wer Hundekot im öffentlichen Straßenraum nicht sachgerecht entfernt, muss mit einem Bußgeld von 400 Euro rechnen. Bisher waren dafür 120 Euro fällig.Wer als sogenannter "Wildpinkler" erwischt wird, zahlt künftig 300 statt 70 Euro.Für illegal entsorgten Sperrmüll werden seit heute künftig mindestens 1.000 Euro fällig. Das waren zuletzt 250 Euro.

Bußgeldkatalog in Wiesbaden unverändert

Der Wiesbadener Bußgeldkatalog zur Gefahrenabwehrverordnung ist seit dem Jahr 2013 unverändert, wie die Stadtverwaltung mitteilt. Demnach betragen die Geldbußen für liegengelassenen Hundekot auf öffentlichen Plätzen und Straßen 100 Euro, in Grün- und Parkanlagen 125 Euro und auf Spielplätzen 150 Euro. Verunreinigung auf öffentlichen Straßen etwa mit Zigarettenkippen, Flaschen oder Papier werden mit 50 Euro bis 75 Euro geahndet. Das Bußgeld für das Füttern von Haus- und Wildtauben beträgt 75 Euro.

Auch in Rüsselsheim unverändert

Auch in Rüsselsheim wurden mit der im letzten Jahr in Kraft gesetzten Allgemeinen Gefahrenabwehrverordnung Bußgelder nicht erhöht. "Änderungen der Regelungen sind gegenwärtig nicht geplant", teilte die Stadt mit. Ordnungswidrigkeiten könnten demnach mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Im vergangenen Jahr sei wegen nicht entfernten Hundekots ein Bußgeld von 150 Euro verhängt worden. "Problematisch ist, dass die Gassigeher zumeist nicht erwischt werden oder wenn doch, nicht bekannt ist, wer sie sind." Wegen Kippen habe es rund ein Dutzend Bußgelder von je 55 Euro gegeben und Tauben füttern wurde einmal mit 100 Euro bestraft.

Kassel setzt auf Erziehungscharakter von Verwarngeld

Nicht entfernten Hundekot im öffentlichen Raum, weggeworfene Kippen und Kaugummis, das Füttern von Tauben - all diese Verfehlungen seien als Ordnungswidrigkeitstatbestände in der "Kasseler Straßenordnung" enthalten und könnten mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden, sagte ein Sprecher der Stadt Kassel. Die Höhe des Bußgeldes werde individuell festgelegt. Sie hänge insbesondere davon ab, ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde sowie von der Häufigkeit. Für die genannten Ordnungswidrigkeitstatbestände sei ein Bußgeldrahmen von bis zu 5.000 Euro absolut ausreichend. 

"Nach hiesiger Ansicht ist nicht in erster Linie die Höhe des Bußgeldes maßgebend, sondern die Gefahr beziehungsweise Wahrscheinlichkeit entdeckt zu werden", erläuterte der Sprecher. Ein unmittelbar ausgesprochenes und vor Ort eingenommenes Verwarngeld (bis zu 55 Euro möglich) habe bei den Betroffenen in der Regel einen höheren Erziehungscharakter als ein später vollzogenes formelles Bußgeldverfahren - auch wenn dort regelmäßig ein deutlich höheres Bußgeld festgesetzt werde. "In der Regel werden im Zuge formeller Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Erstverstößen Bußgelder in Höhe von 50 bis 150 Euro festgesetzt. Bei Wiederholungstätern wird die Bußgeldfestsetzung deutlich erhöht."

Höheres Bußgeld bei Vorsatz und Uneinsichtigkeit in Gießen

Die Stadt Gießen hatte in der zweiten Jahreshälfte 2025 ihren Bußgeldkatalog überarbeitet - unter Berücksichtigung des Verhältnisgrundsatzes, wie eine Stadtsprecherin erklärte. Für nicht entfernten Hundekot droht demnach ein Regelbußgeld von 50 Euro. Bei weggeworfenen Kippen und Kaugummis können die Verursacher mit 30 Euro zur Kasse gebeten werden und beim Füttern von Tauben können 50 Euro fällig werden. Es handele sich jeweils um Mindestbeträge, die sich im konkreten Fall auf bis zu 5.000 Euro erhöhen können - je nach Menge, ob Vorsatz oder Uneinsichtigkeit auszumachen seien oder es sich um "Wiederholungstäter" handele, hieß es auch in Gießen.

dpa