Kosmetik oder Medizin?
Fachgesellschaft: Botox ist "keine Lifestyle-Behandlung"

Die Landesärztekammer ist überzeugt: Eine Botox-Spritze gehört nur in die Hand von Medizinern. (Archivbild) Foto: Jens Kalaene/d
Die Landesärztekammer ist überzeugt: Eine Botox-Spritze gehört nur in die Hand von Medizinern. (Archivbild) Foto
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Auch Heilpraktiker und Kosmetikerinnen bieten Faltenunterspritzung an, obwohl sie das nicht dürfen. Ärzte warnen eindringlich davor.

Ärzte warnen davor, sich Botox von Laien spritzen zu lassen. Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen fordert, Injektionen durch nichtärztliche Anbieter "konsequenter zu kontrollieren und strafrechtlich zu sanktionieren". Fachgesellschaften verlangen teils noch strengere Regeln.

Botulinumtoxin A, besser bekannt als Botox, ist ein verschreibungspflichtiges Medikament. Mögliche Nebenwirkungen reichen von Muskellähmungen bis hin zu Schluckstörungen. In Deutschland dürfen daher eigentlich nur approbierte Ärztinnen und Ärzte die Injektionen verabreichen. 

Die Landesärztekammer Hessen sehe mit großer Sorge, dass immer mehr Unternehmen Botox-Behandlungen in Heilpraktikerpraxen und Kosmetikstudios anböten, heißt es in einem Appell der Kammer. Diese würden häufig von ausländischen Ärztinnen und Ärzten ohne deutsche Approbation durchgeführt.

"Aus Patientensicht nicht akzeptabel"

Die Deutsche Gesellschaft für ästhetische Botulinum- und Fillertherapie (DGBT) teilt die Bedenken. "Botulinumtoxin ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel – keine Lifestyle-Behandlung", sagt der Dermatologe Said Hilton, Präsident der in Frankfurt ansässigen Fachgesellschaft

"Anwendungen durch Nichtärzte sind juristisch nicht erlaubt und aus Sicht der Patientensicherheit nicht akzeptabel", sagt der Facharzt für Dermatologie. Der sogenannte Arztvorbehalt müsse konsequent durchgesetzt werden.

In anderen Ländern noch strenger

Noch weiter geht die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC). Ihr Vorstand Nuri Alamuti, Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Wiesbaden, sprach sich für einen Facharztvorbehalt aus, wie er in anderen europäischen Ländern bereits gelte. "Der Arztvorbehalt ist zwar ein wichtiger erster Schritt – aus unserer Sicht greift er jedoch nicht weit genug."

Auch vermeintlich kleinere ästhetische Behandlungen wie die mit Botox oder Hyaluronsäurefillern erforderten nicht nur eine Approbation, sondern auch "spezifische fachärztliche Kompetenz", so der Facharzt.

dpa