Landesverfassungsgericht
Informiert Regierung ausreichend? Grüne ziehen vor Gericht

Die Auskunftspflicht der Landesregierung beschäftigt nun Hessens Staatsgerichtshof. (Archivbild) Foto: Michael Brandt/dpa
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Die Grünen-Fraktion im hessischen Landtag ruft den Staatsgerichtshof an. Sie wirft der Landesregierung vor, verfassungsrechtlich verbürgte Rechte der Abgeordneten zu ignorieren. Darum geht es.

Die Grünen im hessischen Landtag werfen der Landesregierung vor, Abgeordnete des Parlaments nicht ausreichend zu informieren. Wegen "Verletzung des verfassungsrechtlich verbürgten Frage-, Auskunfts- und Informationsrechts" hat sich die oppositionelle Fraktion nun an den Hessischen Staatsgerichtshof gewandt. Konkret gehe es darum, dass zwei Fragen eines Dringlichen Berichtsantrags zu den Themen Wohnungsmangel und Mietpreisbremse nicht beantwortet worden seien, teilte die Grünen-Fraktion in Wiesbaden mit.

"Der Umgang der Landesregierung mit dem Landtag und seinen frei gewählten Abgeordneten spottet jeder Beschreibung", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Jürgen Frömmrich. Über die Hälfte der Anfragen würden nicht fristgerecht, manche Fragen nicht oder unzureichend beantwortet. Mehrfach sei der Umgang der Landesregierung mit dem Fragerecht der Abgeordneten bereits Thema in Landtagsgremien gewesen, ergänzte er. "Leider ohne Erfolg."

Grüne wollen mehr Informationen zu Mietwohnungs-Gutachten

In ihrem Dringlichen Berichtsantrag stellt die Grünen-Fraktion Fragen zu einem Gutachten, das die Landesregierung in Auftrag gegeben hatte, wie Frömmrich erläuterte. Es habe mit dem Gutachten ermittelt werden sollen, welche hessischen Kommunen einen angespannten Wohnungsmarkt haben. Hintergrund ist die mögliche Einführung von Mietpreisbremsen. 

Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) verweigere der Grünen-Fraktion und den Fachabgeordneten im Wirtschaftsausschuss die Auskunft über die Inhalte des Gutachtens des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU), kritisierte Frömmrich. Auch die Staatskanzlei habe keine Informationen herausgegeben. "Deshalb bleibt uns als Oppositionsfraktion kein anderer Weg, als die Verletzung unserer verfassungsmäßigen Rechte als Abgeordnete vor dem Staatsgerichtshof feststellen zu lassen." Ein Sprecher des höchsten hessischen Gerichts bestätigte auf Anfrage den Eingang der Verfassungsstreitigkeit.

dpa