Schleswig-Holstein Verfassungsgericht verlangt Neuwahl im Norden

Das Landesverfassungsgericht in Schleswig-Holstein hat Teile des dort geltenden Landtagswahlrechts für verfassungswidrig erklärt. Bis September 2012 muss der Kieler Landtag deshalb neu gewählt werden. Auch das Wahlrecht muss verändert werden.

Neuwahl im Norden: Die Schleswig-Holsteiner müssen ihren Landtag zwei Jahre früher wählen als geplant. Das Landesverfassungsgericht in Schleswig ordnete am Montag eine Neuwahl bis spätestens 30. September 2012 an.

Das Parlament hat nun bis 31. Mai 2011 Zeit, das Gesetz zu ändern und danach auf verfassungskonformer Basis Neuwahlen anzusetzen. Nächster regulärer Wahltermin wäre im Jahr 2014 gewesen. Das nördlichste Bundesland wird von einer schwarz-gelben Koalition unter CDU-Ministerpräsident Peter Harry Carstensen regiert, die sich nur auf eine Mehrheit von einem Sitz stützt. Diese Mehrheit von CDU und FDP ließ das Gericht jedoch unangetastet.

"Bis zu Zeitpunkt der Neuwahlen behält der Landtag seine volle Handlungs- und Arbeitsfähigkeit", erklärte das Verfassungsgericht. Damit kann der CDU-Politiker Carstensen Ministerpräsident bleiben. Offen ist allerdings, ob der 63 Jahre alte Regierungschef bei der Neuwahl 2012 noch einmal antritt. Als Kronprinz gilt der junge CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher.

Linke, Grüne und SSW ließen sehen Wählerwillen verzerrt

Die Fraktion der Linkspartei im Kieler Landtag und 48 Bürger hatten gegen die Berechnung der Sitzverteilung in dem 2009 gewählten Parlament eine Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht, da diese aus der Anwendung umstrittenen Formulierung im Wahlgesetz basierte. Zugleich gingen die Fraktionen von Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) mit einer Normenkontrollklage gegen das Landeswahlgesetz vor.

Bei der Landtagswahl vor knapp einem Jahr hatten CDU und FDP zusammen etwa 27.000 Stimmen weniger erhalten als SPD, Grüne und der SSW. Da die CDU so viele Wahlkreise direkt eroberte, fielen elf Überhangmandate an.

Aufgrund von Besonderheiten im schleswig-holsteinischen Wahlrecht bekamen die anderen Parteien aber nur acht Ausgleichsmandate. Drei blieben ungedeckt. Würden diese drei Überhangmandate ebenfalls in die Berechnung einbezogen, hätte der Landtag von 95 auf 101 Abgeordnete anwachsen und CDU und FDP dort ihre Mehrheit verlieren müssen. "Bei einem vollen Ausgleich der Überhangmandate wäre es zu anderen Mehrheiten im Landtag gekommen", heißt es in einer Zusammenfassung der Urteilsbegründung.

DPA · Reuters
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