Parlament Hessens Landtag sucht Verfassungsfeinde im eigenen Haus

Auch der Verfassungsschutz kann in die Überprüfung der Verfassungstreue von Mitarbeitern der Abgeordneten und Fraktionen im Land
Auch der Verfassungsschutz kann in die Überprüfung der Verfassungstreue von Mitarbeitern der Abgeordneten und Fraktionen im Landtag einbezogen werden. (Archivbild) Foto
© Lando Hass/dpa
Verfassungsgegner im Parlament sollen kein Steuergeld mehr erhalten und Hausverbot bekommen. Wie prüft der Landtag die Verfassungstreue der Mitarbeiter? Das neue Gesetz tritt diesen Sonntag in Kraft.

Hessens Landtag beginnt nach Verfassungsfeinden im eigenen Haus zu fahnden. Alle rund 470 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen sollen auf Verfassungstreue überprüft werden - und auch Praktikanten. Das Landesgesetz hierzu tritt an diesem Sonntag (1. Februar) in Kraft. Los geht es in dem mehrstufigen Verfahren mit Fragebögen.

Parlamentspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, so könne der Wiesbadener Landtag sicherstellen, "dass Verfassungsfeinde nicht aus Steuergeldern finanziert werden und auch keinen Zugang zur Infrastruktur erhalten". 

Es geht also um mögliche Gehaltsstreichungen und Hausverbote. Wallmann strebt eine Stärkung gegen Verfassungsgegner an, "die versuchen, von innen heraus unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zu bekämpfen". 

Die AfD-Opposition im Landtag hat im Dezember die neuen Prüfregelungen als "gezielte Attacke auf uns als politische Konkurrenz" bezeichnet. Nun teilt sie der dpa mit, sie suche "ihre Mitarbeiter sorgfältig aus" und sehe daher "einer Zuverlässigkeitsprüfung gelassen entgegen". 

Sollte das Landtagspräsidium das neue Gesetz allerdings "zur Behinderung der Oppositionsarbeit der AfD-Fraktion missbrauchen, behält sich die Fraktion rechtliche Schritte vor". Damit bezieht sie sich auf eine mögliche Klage beim hessischen Staatsgerichtshof. 

Fragen nach Straftaten und Geheimdiensten

Laut dem Landtag sollen die Mitarbeiter von Parlamentariern und Fraktionen schon bald ihre Fragebögen erhalten - gleichzeitig. Gefragt wird etwa nach "vorsätzlichen Straftaten und Anhaltspunkten für eine verfassungsfeindliche oder geheimdienstliche Betätigung". Weiter heißt es: "Der Fragebogen soll klar, kurz und knapp sein. Seine Beantwortung ist freiwillig." 

Ergeben sich Zweifel an der Verfassungstreue, kann Präsidentin Wallmann ein Führungszeugnis für Behörden anfordern. Hat dieses einen Eintrag, darf sie dem Landtag zufolge "mit Zustimmung der betroffenen Person Einsicht in die zugrunde liegende Entscheidung nehmen". Falls für die weitere Aufklärung nötig, kann die Präsidentin mit Zustimmung des Mitarbeiters auch Polizei und Verfassungsschutz fragen, "ob und welche Erkenntnisse dort vorhanden sind".

Verweigert ein Mitarbeiter seine Zustimmung, kann ihm der Geldhahn zugedreht werden. Zuvor muss er indes angehört werden. Wallmann entscheidet darüber zusammen mit dem Präsidium des Landtags, in dem alle fünf Fraktionen - CDU, SPD, AfD, Grüne und FDP - vertreten sind. Parlamentarier und Fraktionen, die eine Entscheidung nicht akzeptieren, können binnen eines Monats den hessischen Staatsgerichtshof in Wiesbaden anrufen.

"Gesetzwidrig verwendete Mittel müssten zurückgezahlt werden"

Mitarbeiterinnen von Abgeordneten bekommen das Gehalt von der sogenannten Bezügestelle - die gegebenenfalls ihre Überweisungen stoppen kann. Fraktionsmitarbeiter erhalten laut dem Landtag ihr Geld aus dem Topf der Personalmittel, die den Fraktionen zugewiesen werden. Diese müssen nötigenfalls selbst den Geldfluss stoppen. "Gesetzwidrig verwendete Mittel müssten zurückgezahlt werden", heißt es weiter.

dpa