Verfassungsgericht Hessens Wahlrecht vor Gericht – Urteil fällt am Mittwoch

Die elf Richter des hessischen Staatsgerichtshofs haben sich mit dem Streit um das Wahlrecht im Land befasst. (Archivbild) Foto:
Die elf Richter des hessischen Staatsgerichtshofs haben sich mit dem Streit um das Wahlrecht im Land befasst. (Archivbild) Foto
© Michael Brandt/dpa
Im Streit um das neue Auszählverfahren bei den Kommunalwahlen im März verkündet Hessens höchstes Gericht eine Entscheidung. Diese hat Folgen für mehr als 400 Kommunen.

Mit Spannung erwartet Hessen eineinhalb Monate vor den Kommunalwahlen ein Urteil seines höchstens Gerichts zu der Frage, ob das zuletzt geänderte Wahlrecht verfassungsgemäß ist. Geklagt hat die FDP-Opposition im Landtag. Sie sieht kleinere Parteien und Gruppierungen im Nachteil. Hintergrund ist die neuartige Berechnung der Sitzverteilung. Hessens Staatsgerichtshof verkündet sein Urteil an diesem Mittwoch (11.00 Uhr) in Wiesbaden (P. St. 3013).

Die schwarz-rote Landesregierung will mit ihrer Wahlrechtsreform die Sitzverteilung der kommunalen Parlamente neuartig berechnen lassen. So möchte sie nach eigenen Angaben einer wachsenden Zersplitterung vorbeugen und Ein-Personen-Fraktionen verhindern. Laut Experten werden größere Parteien damit etwas begünstigt.

Keine Auszählmethode ist perfekt

Es geht um das neue Auszählverfahren bei den Kommunalwahlen am 15. März für die Vertretungen in 21 Kreistagen sowie 421 Städten und Gemeinden im Land. Laut der FDP hätten CDU und SPD bei den früheren Kommunalwahlen 2021 in Hessen 94 beziehungsweise 68 mehr Mandate bekommen, wäre damals schon das neue Berechnungsverfahren angewandt worden. 

In der mündlichen Verhandlung des Staatsgerichtshofs im Dezember 2025 mit zwei Mathematikprofessoren als Sachverständigen wurde deutlich, dass sich bei allen Auszählungsverfahren bei der Umrechnung von Stimmen auf Mandate Bruchteilergebnisse ergeben. Daher kann zwangsläufig keine Methode perfekt sein.

dpa