Inklusion Inklusion: Land muss Schulen besser unterstützen

Inklusion: Niedersachsen muss weiterführende Schulen besser unterstützen Foto: Jonas Güttler/dpa
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© Jonas Güttler/dpa
Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat sich mit den Kosten der Inklusion an Schulen beschäftigt. Das Ergebnis dürfte in vielen Kommunen für Erleichterung sorgen.

Im Zuge der Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen sind Schulträger im Sekundarbereich II finanziell nicht berücksichtigt worden. Dies sei verfassungswidrig, entschied der Niedersächsische Staatsgerichtshof laut Mitteilung. Das Verwaltungsgericht Hannover war derselben Auffassung und hatte die Thematik dem Staatsgerichtshof vorgelegt. 

Klägerin war die Region Hannover als Trägerin mehrerer berufsbildender Schulen, des Abendgymnasiums Hannover sowie des Hannover-Kollegs und damit mit Ausnahme von Förderschulen ausschließlich Schulträgerin im Sekundarbereich II. 

Inklusive Schulen seit mehr als zehn Jahren 

Die Region Hannover wertete die Entscheidung als wichtiges Signal für die Gleichbehandlung aller Bildungseinrichtungen. Man habe Millionen an den berufsbildenden Schulen investiert – von Akustikpaneelen für Jugendliche mit Hörbeeinträchtigungen bis zu barrierefreien Umbauten. "Wir erwarten nun, dass das Land Niedersachsen die Mittel entsprechend dem Anteil erhöhen wird und die Region Hannover als große Schulträgerin ebenso unterstützt. Dies würde uns weitere Möglichkeiten eröffnen, die Inklusion an Schulen weiter voranzutreiben", sagte Regionspräsident Steffen Krach laut Mitteilung.

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist in Niedersachsen im 2012 im Schulgesetz festgelegt worden, dass die öffentlichen Schulen inklusive Schulen sind. Sie müssen – beginnend ab dem Schuljahr 2013/2014 zunächst in den Klassen 1 und 5 und danach aufsteigend - allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang ermöglichen. 

Land muss rückwirkend Neuregelung schaffen

Das Land gewährt den Kommunen, die als Schulträger für die Errichtung und Ausstattung der Schulgebäude verantwortlich sind, eine Pauschale für die mit der Einführung der Inklusion verbundenen Kosten. Für die Verteilung des zur Verfügung gestellten Betrags auf die einzelnen Schulträger ist die Gesamtzahl der Schüler im Primarbereich und im Sekundarbereich I maßgeblich. Kommunen wie die Region Hannover, die lediglich Trägerin von Schulen des Sekundarbereiches II sind, erhalten danach gegenwärtig keinen Ausgleich.

Gregor Peter Schmitz mit den Buchstaben GPS

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Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, die dann rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten soll.

dpa