Arbeitsunfall

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Menschen auf Skipiste

Urteil aus Niedersachsen: Skiausflug ist keine Dienstreise - kein Arbeitsunfall

Ein Skiausflug ist laut einem Urteil aus Niedersachsen keine Dienstreise. Wer dabei einen Unfall erleidet, hat keinen Anspruch auf die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, wie das Sozialgericht Hannover am Donnerstag mitteilte. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt in einem sachlichen Zusammenhang zum Beruf steht. (Az.: S 22 U 203/23)
Justitia

Gericht: Sturz auf eigener Treppe während Rufbereitschaft kein Arbeitsunfall

Ein Sturz im eigenen Zuhause während einer Rufbereitschaft ist einem Gerichtsurteil zufolge nicht als Arbeitsunfall zu werten. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigte ein entsprechendes Urteil des Sozialgerichts Berlin, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag in Potsdam mitteilte.