Urteil aus Niedersachsen: Skiausflug ist keine Dienstreise - kein Arbeitsunfall
Ein Skiausflug ist laut einem Urteil aus Niedersachsen keine Dienstreise. Wer dabei einen Unfall erleidet, hat keinen Anspruch auf die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, wie das Sozialgericht Hannover am Donnerstag mitteilte. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt in einem sachlichen Zusammenhang zum Beruf steht. (Az.: S 22 U 203/23)