Der nordrhein-westfälische Landtag greift gegen illegale Dauerparker in der Tiefgarage durch. Ab Januar bekommt jeder Tiefgaragen-Berechtigte nur noch eine Parkplakette (bislang bis zu drei), zudem soll ein Kennzeichenerfassungssystem eingeführt werden. Das wurde jetzt in einer internen E-Mail mitgeteilt, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" zuerst berichtete, gibt es sei Längerem Probleme durch die vielen Parkplaketten: So sollen in der Tiefgarage (700 Plätze) Cabrios zum Überwintern abgestellt worden sein, Ehegatten nutzten laut Landtagskreisen die Parkplätze für den Zweitwagen - um zum Beispiel shoppen zu gehen. Parkhäuser in der Düsseldorfer Innenstadt sind teuer, die Tiefgarage des Landtags ist für Abgeordnete, Mitarbeiter oder Journalisten umsonst.
Neue Parkplaketten in Orange
In der E-Mail an die Tiefgaragen-Benutzer wurde nun mitgeteilt, dass die alten grauen Plaketten ungültig werden und jeder nur noch eine orangefarbene bekommt. "Die neuen Plaketten bereiten den Einsatz eines neuen Kennzeichen-Lesesystems im kommenden Jahr vor", heißt es in der E-Mail der Sicherheitsabteilung. So kann man künftig auch kontrollieren, wer zu lange parkt. Denn Fahrzeuge dauerhaft abzustellen, ist und bleibt laut Landtag verboten.
In der E-Mail heißt es noch einmal deutlich: "Zur Sicherstellung des Parlamentsbetriebs ist es erforderlich, dass die Mitglieder des Landtags sowie alle im Haus Beschäftigten und die für den Sitzungs- und Plenarbetrieb relevanten Personengruppen die Möglichkeit haben, die Parkflächen im Landtag zu nutzen." Mehrere Parkplätze zu blockieren, wird ab Januar dann nicht mehr möglich sein.
Stichproben gegen Falschparker
Mit Stichproben durch das Sicherheitspersonal wird der Landtag zudem weiter gegen Falschparker vorgehen, die zum Beispiel zwei Plätze auf einmal in Beschlag nehmen oder auf einem Behinderten- beziehungsweise "Eltern mit Kind"-Platz stehen. Dafür gibt es eigene Zettel, die wie Knöllchen am Scheibenwischer angebracht werden.
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"Bei Verstößen greift ein abgestuftes System: Festgestellte Verstöße gegen die Nutzungsregeln werden registriert, bei wiederholten Verstößen kann die Zufahrtsberechtigung für die Tiefgarage zeitlich begrenzt oder auf Dauer entzogen werden", sagte ein Landtagssprecher der dpa. "Fahrzeuge können auch abgeschleppt werden. In einem Fall ist dies bereits geschehen."
Der "Kölner Stadt-Anzeiger" zeigte jüngst das Foto eines schnittigen Sportwagens ohne Kindersitze, der auf einem der "Eltern mit Kind"-Parkplätze stand. Der Halter - kein Politiker - wurde laut dem Blatt ausfindig gemacht. Er habe gegenüber dem Landtag argumentiert, dass er sein teures Auto nicht in einer dunklen Ecke habe abstellen wollen.