Gegen 26 Menschen in Thüringen mit Waffenerlaubnis laufen waffenrechtliche Widerrufsverfahren, weil sie Mitglied einer als extremistisch eingestuften Partei sind. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Kerstin Düben-Schaumann hervor. Die Daten beziehen sich auf den Stand Mitte Oktober. Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz seit 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet.
In Thüringen gibt es seit Jahren eine Diskussion über einen möglichen Waffenentzug von Mitgliedern extremistischer Bestrebungen - inklusive gerichtlicher Auseinandersetzungen. Nach eigenen Angaben schrieb das Thüringer Innenministerium im Sommer 2022 die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte an und informierte über die Einstufung des Thüringer AfD-Landesverbands als rechtsextremistische Bestrebung. Darin sei darauf hingewiesen worden, dass gegen Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, die diesem Personenkreis zuzurechnen seien, grundsätzlich Widerrufsverfahren einzuleiten seien.
Verfahren wieder aufgenommen
Nach der Auswertung eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gera zu dem Thema habe das Innenministerium das Landesverwaltungsamt im August 2023 gebeten, die unteren Waffenbehörden anweisen, die eingeleiteten Verfahren dazu vorläufig ruhen zu lassen. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Weimar vom Februar 2024 gab es im November 2024 ein erneutes Schreiben an das Landesverwaltungsamt: Die ruhenden Verfahren sollten demnach wieder aufgenommen werden.