Prozess
"Raser von Moers" droht Abschiebung

"Raser von Moers" droht Abschiebung Foto: Frank Christiansen/dpa
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Nach einem illegalen Autorennen mit Todesfolge droht dem 28-jährigen "Raser von Moers" die Abschiebung. Ein Richter hält die Ausweisung für "rechtmäßig und angemessen".

Obwohl in Deutschland geboren und aufgewachsen, droht dem "Raser von Moers" die Abschiebung. Der 28-jährige Kosovare aus Duisburg ist wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. 

Die Stadt Duisburg betreibt seine Ausweisung. Dagegen hat der 28-Jährige geklagt. Nach gut zweistündiger Verhandlung kam Richter Dennis Weishaupt am Verwaltungsgericht Düsseldorf zu dem Schluss: "Ich halte die Ausweisung insgesamt für rechtmäßig und angemessen." 

Der damals 21-Jährige habe ein extrem rücksichtsloses und gefährliches Fahrverhalten gezeigt, als er am Ostersonntag 2019 mit Tempo 167 statt der erlaubten 50 Stundenkilometer in Moers dem Wagen einer zweifachen Mutter trotz Vollbremsung nicht mehr ausweichen konnte. Die 42-Jährige starb 40 Stunden nach dem Aufprall. Der damals 21-Jährige habe sich mit einem Mercedes AMG mit 612 PS ein Rennen geliefert, um einer Frau und seinem Bekanntenkreis zu imponieren.

 "Der Idiot von früher bin ich heute nicht mehr"

Der 28-Jährige, der in Hand- und Fußfesseln vorgeführt wurde, zeigte sich reuig: "Der Idiot von früher bin ich heute nicht mehr. Ich habe sehr viel Leid verursacht. Aber ich bin reifer geworden. Den jugendlichen Leichtsinn habe ich nicht mehr", beteuerte er. 

"Ich war einfach ein dummer Idiot, der nicht viel nachgedacht hat über das, was passieren kann. Ich war auch sehr überheblich. Diese Überheblichkeit hat mich ins Gefängnis gebracht." Inzwischen habe er drei Jahre Gesprächstherapie mit einer Psychologin absolviert. "Ich habe mich heute gebessert." 

Außer einer Großmutter habe er keine Wurzeln im Kosovo und spreche die Sprache dort auch nur schlecht. Er sei lediglich als Tourist dort gewesen und könne sich ein Leben dort nicht vorstellen. "Ich bin Deutscher, Herr Richter, auch wenn mein Pass etwas anderes sagt." 

Fast 45.000 Euro Schulden

Er sei mit einer Deutschen verheiratet und werde, wenn er in Deutschland bleiben dürfe, zunächst die fast 45.000 Euro Schulden abarbeiten, die er angehäuft habe. Auch seine Therapie würde er gerne fortsetzen. 

Die Stadt Duisburg, die die Ausweisung betreibt, verwies auf einen Bericht der Justizvollzugsanstalt, die dem 28-Jährigen zwar einen Reifungsprozess bescheinigt. Eine konkrete Aufarbeitung der Tat habe dennoch nicht stattgefunden. 

Der Richter hielt ihm zugute, dass er einen Hauptschulabschluss erreicht, mehr als fünf Jahre gearbeitet und nie Sozialleistungen bezogen habe. Es sei auch möglich, dass seine Ehefrau einen stabilisierenden Einfluss auf ihn habe. 

Dissoziale Züge

Zugleich bestehe nach seiner Verurteilung zu fünf Jahren Haft aber laut Gesetz ein "besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse". Er habe die Tat ohne Führerschein begangen und sei danach geflüchtet, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Ihm seien narzisstische und dissoziale Züge bescheinigt worden. Eine Ausweisung würde auch der Abschreckung dienen. 

Der Anwalt des Duisburgers regte an, das im Mai bevorstehende psychologische Gutachten der Haftanstalt abzuwarten. Doch der Richter kündigte an, in den kommenden zwei Wochen eine Entscheidung zu treffen.

dpa