Zwei Verfahren beendet OVG: Tadschike darf sofort abgeschoben werden

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat alle Verfahren um die Abschiebung eines Tadschiken beendet. (Archivbild) Foto: Guido K
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat alle Verfahren um die Abschiebung eines Tadschiken beendet. (Archivbild) Foto
© Guido Kirchner/dpa
Das monatelange juristische Hin und Her um einen ehemaligen IS-Unterstützer ist beendet. Der Mann hatte auch mit einer Aktion in einer Polizeiwache Schlagzeilen gemacht.

Ein in Deutschland als IS-Unterstützer verurteilter Mann aus Tadschikistan darf mit sofortiger Wirkung in sein Heimatland abgeschoben werden. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat zwei noch ausstehende Verfahren im Asyl- und Ausländerrecht beendet und damit den Weg für die Behörden im Kreis Warendorf frei gemacht, die Abschiebung zu vollziehen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der Mann hatte nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt und im Eilverfahren zum Ausländerrecht Beschwerde gegen einen Eilbeschluss aus der Vorinstanz am OVG eingelegt. 

Gericht sieht wenig Gefahr für Misshandlung in Heimatland

Zur Begründung teilte das OVG mit: Das Verwaltungsgericht sei zu Recht von veränderten Umständen ausgegangen, dass dem Mann in seiner Heimat keine Gefahr mehr drohe. Grundlage dafür ist die individuelle diplomatische Zusage des Heimatlandes über das Auswärtige Amt in Berlin. Die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr von Folter oder Misshandlung durch den tadschikischen Staat sei wenig wahrscheinlich. 

Im Herbst 2024 hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Abschiebeverbot für den Mann nach Zusagen aus seiner Heimat aufgehoben. Es folgte ein juristisches Hin und Her, nachdem der Mann sich in einer Polizeiwache in Oelde ein Cuttermesser an den Hals gehalten hatte. Damit wollte er seine drohende Abschiebung verhindern. Das Oberverwaltungsgericht hatte in einem ersten Eilverfahren, dass allerdings bereits vor dem Vorfall auf der Wache im Kreis Warendorf begonnen hatte, die Abschiebung gestoppt. 

Das OVG betont in seiner aktuellen Mitteilung, dass die Aktion mit dem Messer für die erste Eilentscheidung keine Rolle gespielt habe. Vielmehr fehlten den OVG-Richtern Anfang des Jahres 2025 die Aufklärung darüber, ob dem Mann in seiner Heimat eine unmenschliche Behandlung drohe. Im Sommer folgten dann die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Münster, gegen die der ehemalige IS-Kämpfer vor das OVG zog. 

2015 dem IS angeschlossen

Der Mann hatte sich 2015 der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen und war in Syrien und im Irak unterwegs. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte ihn 2017 deshalb zu einer Haftstrafe verurteilt. 2018 stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Abschiebeverbot wegen drohender Folter fest. 2024 widerrief das Amt diesen Bescheid. Dagegen zog der Kläger vor das Verwaltungsgericht. Mit Asylanträgen war er mehrmals in Deutschland gescheitert. Er lebte nach Verbüßen einer durch das Oberlandesgericht Düsseldorf verhängten Haftstrafe für seine IS-Mitgliedschaft mit seiner Familie im Kreis Warendorf.

dpa