Keine Betriebsprüfungen, kein Zwangsgeld: Der "Weihnachtsfrieden" soll einigen Betroffenen eine Atempause bringen. In manchen Fällen kann trotzdem Post vom Finanzamt kommen.
Sachsen-Anhalts Finanzämter sollen zwischen dem 19. und 31. Dezember auf belastende Maßnahmen wie Vollstreckungen oder die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld verzichten. "Steuerbescheide werden dagegen versendet, um insbesondere Erstattungen zu gewährleisten", teilte das Finanzministerium in Magdeburg mit.
Der Verzicht während des sogenannten "Weihnachtsfriedens" umfasst den Angaben zufolge etwa die Ankündigung von Betriebsprüfungen, die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen sowie die Androhung oder Festsetzung von Zwangsgeldern. Auch im Vorjahr waren die Behörden so vorgegangen.