Vollstreckung

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OLG Frankfurt billigt Auslieferung eines Afghanen nach Griechenland

Deutschland darf einen Afghanen zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach Griechenland ausliefern. Humanitäre Gründe stehen dem nicht entgegen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 2 OAusA 24/25)