Bußgelder Schutz vor fremden Knöllchen

Verkehrssünden deutscher Autofahrer im Ausland werden auch im kommenden Jahr in Deutschland nicht belangt. Wer nicht zahlt, ist trotzdem nicht fein raus. Ihm drohen Kosten und eventuell sogar Haft.

Die Verkehrssünden deutscher Autofahrer im Ausland werden auch im kommenden Jahr in Deutschland nicht belangt. Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur europaweiten Vollstreckung von Bußgeldern in nationales Recht ist frühestens für 2009 zu erwarten. Wer im Ausland falsch parkt oder zu schnell fährt und nicht direkt vor Ort zur Kasse gebeten wird, kommt damit ein weiteres Jahr ungeschoren davon. Auch die ursprünglich geplante rückwirkende Vollstreckung ist vom Tisch. Die Ausnahme bleibt Österreich, womit Deutschland seit Jahren ein funktionierendes Vollstreckungsabkommen hat.

Grund für die Verzögerung sind praktische Probleme. So muss sichergestellt sein, dass jeder Bürger in seiner Muttersprache über den Inhalt des Bußgeldbescheides und die Widerspruchsmöglichkeiten informiert wird. Ein Freibrief für Raser ist die Aussetzung der Vollstreckungsregelung nicht; Autofahrern droht bei der erneuten Einreise in ein Land, in dem sie einen Verkehrsverstoß begangen haben, an der Grenze zur Kasse gebeten zu werden.

Länder außerhalb der EU betrifft die Richtlinie ohnehin nicht. In Nicht-Eu-Ländern vertrauen viele auf das Motto: "Weg gegangen, Ticket vergangen!" Denn die Bundesrepublik weigert sich generell, Forderungen ausländischer Staaten von unter 200 Euro einzutreiben. Die Methode "Augen zu" funktioniert heute nicht mehr. Wer sich zunächst glücklich vor der Zahlung drücken konte, den holt das vermiedene Knöllchen spätestens dann wieder ein, wenn er ins Urlaubsland zurückkehren will. Überall gibt es Computer und die vergessen nichts. Wer dann nach Jahren klären will, ob und wie er "down under" erfasst und verfolgt wurde, muss mit mehr Mühen und Kosten rechnen, als bei normaler Zahlung.

Wer im Leihwagen unterwegs war, für den gibt es ohnehin kein Entrinnen. Die großen Anbieter sichern sich in ihren Verträgen ab und buchen nachträglich die Bußgelder von der Kreditkarte ab. Zu dem eigentlichen Knöllchen kommen dann weitere Gebühren des Staates hinzu und auch die Auto-Vermieter lassen sich ihre Mühen bezahlen. Auch das ist immer noch besser, als bei der nächsten Einreise nicht ins Land gelassen zu werden. Am härtesten geht es in den USA zu. Wer dort "vergisst" seine Strafzettel zu bezahlen, kann beim nächsten USA-Aufenthalt in Polizeigewahrsam genommen werden.

Kra/mid