Edmund Zagorski sitzt als Todeskandidat in einer Zelle im amerikanischen Bundesstaat Tennessee. Zagorski ist 1984 für die Tötung zweier Männer bei einem Drogengeschäft zum Tod verurteilt worden, wie der "Nashville Tennessean" berichtet hatte.
Für Häftlinge, deren Verbrechen vor Januar 1999 verübt wurden, besteht in Tennessee die Option, die Exekution durch den elektrischen Stuhl zu beantragen. Jedoch seien die genauen rechtlichen Voraussetzungen, unter denen der getroffenen Entscheidung stattzugeben sei, unklar.
Zagorskis Anwältin Kelley Henry führt Belege an, wonach eine tödliche Injektion ihrem Mandanten zehn bis 18 Minuten lang psychische und körperliche Qualen bereiten könnte. Zagorski glaubt, dass es auf dem elektrischen Stuhl schneller gehe und er weniger leiden müsse, da er hierbei nur "zwischen 15 und 30 Sekunden einen unerträglichen Schmerz" ertragen müsse.
Nutzung einiger Inhaltsstoffe der Giftspritze verfassungswidrig?
Am Dienstag teilte Henry mit, dass Zagorskis Gesuch zunächst abgelehnt worden sei. Sie prüfe nun rechtliche Schritte gegen die Entscheidung.
Henry hatte den Obersten Gerichtshof der USA zuvor auch um eine Aussetzung der für Donnerstag geplanten Exekution Zagorskis gebeten. Die in Tennessee für Giftspritzen genutzten Mittel solle der Supreme Court darüber hinaus für verfassungswidrig erklären, hieß es in ihrem Antrag. Den Vorwurf, mit dem Wunsch nach dem elektrischen Stuhl lediglich Lebenszeit für ihren Mandanten kaufen zu wollen, wies sie zurück.
Hinrichtung kurzfristig ausgesetzt
Kurzfristig ist die Hinrichtung nun ausgesetzt worden. Das Berufungsgericht stoppte am Mittwochabend die für Donnerstag geplante Hinrichtung. Die Richter folgten dabei auch Henrys Argumentation, dass Zagorski zu Beginn seiner Verteidigung 1984 keinen angemessenen Rechtsbeistand hatte.
Seit dem Jahr 2000 wurden in den gesamten USA nur bei 14 von 900 Hinrichtungen elektrische Stühle verwendet. Zuletzt wurde die Todesstrafe durch den elektrischen Stuhl in Tennessee 2007 vollstreckt.