Im vergangenen Jahr haben mehr Menschen in Sachsen gegen ihren Bürgergeldbescheid widersprochen. Bei den Jobcentern im Freistaat gingen 35.626 Widersprüche ein, wie die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit mitteilte. Das waren knapp 4.300 mehr als 2024. Zudem wurden 3.762 Klagen eingereicht - etwa 300 mehr als im Vorjahr.
Langfristig weniger Einspruch
Betrachtet man die längerfristige Entwicklung, ist jedoch ein deutlicher Rückgang zu beobachten: 2015 verzeichneten die Jobcenter knapp 62.000 Widersprüche und rund 13.000 Klagen gegen das damalige Arbeitslosengeld II. Am häufigsten wurden im vergangenen Jahr Entscheidungen zur Anrechnung von Einkommen oder Vermögen, zur Berechnung der Kosten der Unterkunft sowie die Aufhebung und Erstattung von Bürgergeld beanstandet.
11.000 Bescheide nach Widerspruch angepasst
Von den im vergangenen Jahr etwa 34.000 bearbeiteten Widersprüchen waren den Angaben nach etwa 11.000 erfolgreich. Bei fast zwei Dritteln der Fälle konnte erst im Widerspruch neu entschieden werden, weil fehlende Unterlagen nachgereicht oder Mitwirkungspflichten nachgeholt wurden. Rund 2.000 Mal lag eine fehlerhafte Rechtsanwendung vor. 61,5 Prozent der Fälle wurden zurückgewiesen oder von den Leistungsberechtigten selbst zurückgezogen.
Bei den 3.971 erledigten Klagen ergibt sich ein ähnliches Bild. Bei zwei Dritteln wurde das Vorgehen der Jobcenter bestätigt, beim restlichen Drittel führten die Klagen zu einer neuen Entscheidung.
Etwa 180.000 Sachsen erhalten Bürgergeld
Das Bürgergeld war 2023 eingeführt worden. Es ersetzte das Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV genannt, als Grundsicherung für Arbeitssuchende. In Sachsen erhielten im vergangenen September laut aktuellsten Daten der Bundesagentur für Arbeit etwa 180.000 Menschen Bürgergeld.
Die schwarz-rote Bundesregierung plant aktuell eine Reform der Sozialleistung, die im Juli in Kraft treten soll. Der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sieht eine Umbenennung des Bürgergeldes in Grundsicherung vor. Empfängern drohen verstärkte Leistungskürzungen, wenn sie Termine im Jobcenter versäumen oder Kurse oder Arbeitsangebote nicht wahrnehmen.