Ladenöffnungsgesetz Das bedeuten die neuen Regeln für 24/7-Läden in Thüringen

Für 24/7-Läden soll es bald rechtliche Klarheit geben. Foto: Martin Schutt/dpa
Für 24/7-Läden soll es bald rechtliche Klarheit geben. Foto
© Martin Schutt/dpa
24/7-Läden auf dem Land bekommen in Thüringen klare Regeln: Künftig gilt eine maximale Fläche und ein begrenztes Sortiment – Personal am Sonntag bleibt tabu.

Für die 24-Stunden-Läden in Thüringen sollen künftig klare Regeln gelten. Dazu hat das Kabinett eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes beschlossen. Damit sei ein großer Schritt hin zu gleichwertigen Lebensverhältnissen und Stadt und Land getan, sagte Arbeitsministerin Katharina Schenk (SPD) in Erfurt. Der Landtag muss aber noch zustimmen. 

Darum geht es

Die neuen Regeln sollen für sogenannte 24/7-Läden gelten, also kleine Verkaufsstellen, die meist auf dem Land teilweise digitalisiert rund um die Uhr geöffnet sind. Für sie gab es bislang keine ausdrücklichen Regelungen im Gesetz. Die allgemeinen Ladenöffnungszeiten gelten eigentlich von Montag 00.00 Uhr bis Sonnabend 20.00 Uhr. 

Bisher waren es daher die Landkreise, die einzelnen Ladenbetreibern per Ausnahmegenehmigung den Betrieb rund um die Uhr und am Sonntag ermöglichten. Nicht gemeint sind laut Schenk reine Verkaufsautomaten oder Automatenläden, die man teilweise in den Innenstädten von Erfurt oder Jena findet. Für diese ändere sich nichts. 

Flächenbegrenzung

Künftig dürfen solche 24/7-Läden nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Das könne man auch durch eine Abtrennung innerhalb eines Ladens erreichen, so Schenk. Ursprünglich war eine maximale Fläche von 150 Quadratmetern in der Diskussion, wie sie im benachbarten Bayern gilt. Das war bei Ladenbetreibern aber nicht gut angekommen.

Begrenztes Sortiment

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Das Warensortiment darf nur auf Waren des täglichen Gebrauchs beschränkt sein. Genaue Angaben dazu machte Schenk nicht. Es gehe darum, "das berühmte vergessene Ei dort zu erwerben", sagte sie. 

Kein Personal am Sonntag

Wichtig sei zudem, dass am Sonntag in den Läden kein Personal arbeite - weder im Verkauf noch bei anderen Arbeiten wie beim Etikettieren, so Schenk. Es gehe darum, nur Warenautomaten oder Selbstbedienung am Sonntag anzubieten, auch wenn unter der Woche Personal in den Läden sei. 

Nur in kleinen Orten

Die Regelung soll explizit auf kleine Orte oder Ortsteile mit maximal 3.000 Einwohnern begrenzt werden. Wer in Erfurt oder einer anderen Stadt wohne, habe am Wochenende eher die Möglichkeit, noch etwas einzukaufen oder in ein Restaurant zu gehen. In vielen Ortschaften sei das nicht möglich. Es gehe um gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land, so Schenk.

dpa