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Urteil im IS-Prozess Er ließ ein jesidisches Mädchen verdursten – jetzt muss der Sklavenhalter lebenslang in den Knast

Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt
Der Angeklagte Taha A.-J. wird von einem Polizisten in den Gerichtssaal geführt. Ihm wird vorgworfen, eine jesidische Sklaiven misshandelt zu haben.
© Frank Rumpenhorst / Picture Alliance
Nachdem seine Frau Jennifer W. zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, muss nun auch IS-Anhänger Taha A.-J. ins Gefängnis. Im Irak hatten die beiden Sklavinnen gehalten, erniedrigt und misshandelt. Ein jesidisches Mädchen starb.

Im Prozess um ein verdurstetes jesidisches Mädchen im Irak hat das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main den Angeklagten am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen den aus dem Irak stammenden 29-jährigen Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) unter anderem wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge schuldig. Er hatte das versklavte fünfjährige Mädchen 2015 bei großer Hitze in der Sonne angebunden.

Zuvor hatte er das Mädchen und dessen Mutter, die ebenfalls als Sklavin im Haushalt des Angeklagten leben musste, laut Anklage der Bundesanwaltschaft wiederholt erniedrigt und misshandelt. Der Angeklagte Taha A.-J. handelte dabei gemeinsam mit seiner aus Deutschland stammenden früheren Ehefrau Jennifer W., die unter anderem für ihre Beteiligung am Tod des Kinds schon vor rund einem Monat in einem separaten Prozess vom OLG in München zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Urteilsverkündung wegen medizinischem Zwischenfall unterbrochen

Während der Urteilsverkündung erlitt der Angeklagte einen Schwächeanfall und wurde ohnmächtig. Das Gericht unterbrach die Sitzung für eine medizinische Behandlung. Auch ein Rettungswagen wurde gerufen. Später kam der Mann aber wieder zu Bewusstsein.

Das getötete kleine Mädchen gehörte ebenso wie seine Mutter zur religiösen Minderheit der Jesiden, an denen der IS während seiner Herrschaftszeit im Irak einen Völkermord verübte. Die Mutter überlebte, sie nahm als Nebenklägerin an dem Prozess gegen A.-J. teil. Sie erhielt durch das Urteil zugleich ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zugesprochen. Das Urteil entsprach weitgehend der Anklageforderung. Die Verteidigung hatte keinen Antrag gestellt.

cl AFP

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