Die Große Koalition will es bald auch Apothekern erlauben, Grippeschutzimpfungen zu verabreichen. Ein entsprechender Passus findet sich in dem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Masernschutzgesetz. Als Begründung wird in dem Antrag die "Erhöhung der Impfquote bei Grippeschutzimpfungen in Deutschland" genannt.
Durch einen weiteren niedrigschwelligen Zugang zu den Impfungen sollen mehr Menschen die Möglichkeit bekommen, sich vor der Grippe zu schützen. Allerdings sollen nur erwachsene Patienten von Apothekern geimpft werden dürfen, die Apotheker müssen außerdem ärztlich dafür geschult sein. Der Änderungsantrag sieht die Grippeschutzimpfung in Apotheken zunächst für fünf Jahre in einem regionalen Modellversuch vor.
Ärzte halten Plan für "so nicht hinnehmbar"
Kritik kommt vor allem von Seiten der Ärzte. Der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, erklärte in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", der Plan sei "so nicht hinnehmbar". "Impfungen gehören nicht in eine Apotheke, das haben Apotheker nie gelernt", so Weigeldt. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sprach sich gegen den Vorschlag aus. "Wir sehen überhaupt keine Notwendigkeit, etablierte und gut funktionierende Strukturen aufzubrechen und Zuständigkeiten aufzuweichen“, erklärte KVWL-Vizevorsitzender Volker Schrage.

Vonseiten der Ärzte wird vor allem damit argumentiert, dass Apotheker nicht über die notwendigen medizinischen Kenntnisse verfügten und außerdem Ärzte einen Überblick über die Krankheitsgeschichte des Patienten hätten. So könnten sie besser einschätzen, für wen die Impfung geeignet oder nicht geeignet sei. Der Chef der Krankenkasse AOK in Rheinland/Hamburg, Günter Wältermann, sieht den Plan der Großen Koalition hingegen positiv. Der "Rheinischen Post" sagt er: "Lasst Apotheker gegen Grippe impfen, wenn wir so die Durchimpfungsrate erhöhen und viele Grippetote vermeiden können."
Die Grippeschutzimpfung wird von der Ständigen Impfkommission vor allem für Menschen ab 60 Jahren, Schwangere und Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung empfohlen. Das Gesetz soll noch vor Weihnachten im Bundestag beschlossen werden.