Die umstrittenen E-Zigaretten sind nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Arzneimittel. Damit benötigen die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in den Elektrozigaretten verdampft werden, auch keine Zulassung. E-Zigaretten-Raucher können ihre Genussmittel weiter frei an Supermarktkassen, in Tabakläden oder im Internet kaufen. Ein gegenteiliges Urteil wäre einem Verbot gleichgekommen, weil es keine Arzneimittelzulassung für die Flüssigkeiten, die sogenannten Liquids, gibt.
Für eine Einstufung als Arzneimittel fehle es aber am therapeutischen Zweck sowie einer positiven gesundheitlichen Wirkung, die ein Medikament normalerweise habe, entschied das Gericht in Leipzig am Donnerstag. Es gab damit den Klagen einer Ex-Ladenbesitzerin aus Wuppertal sowie von Herstellern von E-Zigaretten in dritter und letzter Instanz recht. (Az.: BVerwG 3 C 25.13 bis 27.13)
E-Zigaretten-Handel droht mit Gegenklage
"Wir haben von Anfang an die Position vertreten, dass es ein Tabakprodukt ist. Die E-Zigarette ist für Raucher gedacht, sie simuliert das Rauchen, sie sieht sogar ähnlich aus wie eine Zigarette", sagt Dac Sprengel, der Vorsitzende des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH).
Auf seiner Internetseite ruft der Verband Händler zu einer Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf. Die Initiative des Bundeslandes habe dem Handel erheblich geschadet. "Gesundheitsministerin Steffens hat einen persönlichen Feldzug gegen die eZigarette auf Kosten der Steuerzahler geführt und ist nun endgültig damit gescheitert", sagt Sprengel.
Das Rauchen von elektronischen Zigaretten ist nach Angaben des Verbands in Deutschland in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden. 2013 griffen demnach 2,2 Millionen Menschen zur E-Zigarette. Ende 2014 werde die Zahl der "Dampfer" auf mehr als 3 Millionen ansteigen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das für eine Klassifizierung als Arzneimittel eingetreten war, reagierte mit Bedauern auf das Urteil. Obwohl E-Zigaretten Nikotin verdampften und deshalb mit potenziellen Gesundheitsrisiken verbunden seien, würden sie jetzt weiterhin weder überprüft noch überwacht, teilte das Bundesinstitut mit. "Wir hätten eine klare rechtliche Regelung begrüßt, die Verbrauchern mehr Schutz bietet, sie über Risiken aufklärt und die im Übrigen auch wirkungsvoll verhindert, dass E-Zigaretten völlig legal schon an Kinder verkauft werden können."
Spätestens 2016 wird es allerdings zu einer Regulierung für die E-Zigaretten kommen. Bis dahin muss Deutschland die neue EU-Tabakproduktrichtlinie umgesetzt haben. Sie zählt die Verdampfer generell zu den Tabakprodukten und legt eine Nikotin-Höchstgrenze für die "Liquids" fest. Bei der Umsetzung der Richtlinie muss sich der Gesetzgeber nun auch Gedanken zum Jugendschutz machen.