Mit "kalorienarm" darf ein Lebensmittel nur etikettiert sein, wenn 100 Gramm davon nicht mehr als 210 Kilojoule beziehungsweise 50 Kilokalorien haben. Für Getränke gilt: 100 Milliliter dürfen nicht mehr als 84 Kilojoule beziehungsweise 20 Kilokalorien enthalten