BGH prüft Werbung für Fernbehandlung von Erektionsstörungen durch Ärzte in Irland
Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Donnerstag (09.00 Uhr) um die Zulässigkeit von Werbung für eine Online-Diagnose. Der Verband Sozialer Wettbewerb klagte gegen ein Unternehmen, das die Vermittlung von Arztterminen im Internet unter anderem bei Erektionsstörungen anbietet. Patienten füllen einen Fragebogen aus, die Kooperationsärzte des Unternehmens sitzen in Irland und haben keinen persönlichen Kontakt zu den Patienten.(Az. I ZR 118/24)